Eignung des Ertragswertverfahrens gemäß Wertermittlungsverordnung §§15 bis 20 WertV zur Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638379045
Sprache: Deutsch
Umfang: 39 S., 0.66 MB
Auflage: 1. Auflage 2005
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Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Im Rahmen des Immobilienmanagements stellt die Bewertung von Immobilien eine zentrale Funktion dar. Zahlreiche Anlässe wie die Veräußerung von Immobilienvermö-gen machen Immobilienbewertungen erforderlich. Aufgrund der besonderen Eigenschaften des Wirtschaftgutes "Immobilie" sowie des Immobilienmarktes stehen Marktpreise als Anhaltspunkt für die zu bewertenden Immo-bilien nur selten zur Verfügung. Bei der Wertermittlung von Immobilien ist man somit auf Wertgutachten von Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern oder Unternehmensbera-tern angewiesen. Preisrelevante Einflussfaktoren sind bei der Wertermittlung so zu quantifizieren, dass der ermittelte Wert den wirtschaftlichen Interessen von Käufern und Verkäufern gerecht wird. In dieser Arbeit soll insbesondere das Ertragswertverfahren gemäß Wertermittlungsver-ordnung (§§15 bis 20 WertV) anhand eines Beispiels auf seine Anwendbarkeit bezüg-lich der Ermittlung eines marktnahen Verkehrswertes untersucht werden. Die WertV gibt einen gesetzlichen, standardisierten Rahmen zur Ermittlung von Immobilienwerten vor. Durch die kritische Betrachtung des Verfahrens sollen Schwachstellen und Probleme hervorgehoben werden, um schließlich einen Lösungsansatz zu finden. In den folgenden Abschnitten wird zunächst auf Bewertungsgrundlagen und verschie-dene Wertbegriffe von Immobilien eingegangen, bevor das Ertragswertverfahren in sei-nen verschiedenen Verfahrensabläufen anhand eines Fallbeispiels betrachtet wird. Abschließend wird nach einer kritischen Betrachtung des Ertragswertverfahrens eine Lösungsmöglichkeit im Discounted Cashflow (DCF)-Verfahren gesucht. Ziel ist es, Probleme und Schwachstellen im Ertragswertverfahren so zu reduzieren, dass ein Ver-kehrswert ermittelt werden kann, der den heutigen Marktanforderungen am ehesten ge-recht wird.

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