Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien

Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen - unter Berücksichtigung der Verhältnisse bis EEG 2023 mit drei Beispielgutachten und EEG 2023 (auszugsweise)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783964746368
Sprache: Deutsch
Umfang: 336 S.
Format (T/L/B): 2 x 24 x 17 cm
Auflage: 3. Auflage 2022
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Herbert Troff - 3. erweiterte Neuauflage, 2022 Die 1. Auflage dieses Buches aus dem Jahre 2015 hatte eine lebhafte Aufnahme gefunden, so dass sie mittlerweile schon nach zwei Jahren vergriffen ist. Da die Erkenntnisse weiter fortgeschritten sind, der Gesetzgeber inzwischen mit dem neuen Erneuerbare Energien Gesetz 2017 (EEG 2017 - seit 01.01.2017 in Kraft) neue Regelungen hinsichtlich der Einspeisevergütungen für neu zu errichtende Anlagen vorgesehen hat, war eine Neubearbeitung des Buches mit der 2. Auflage im Jahre 2017 notwendig. Inzwischen hat der Gesetzgeber in den Jahren 2021 und 2022 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sehr umfangreich geändert, um u.a. gegen die derzeitige Energiekrise gegenzusteuern. Diese Änderungen sind bei der Wertermittlung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien zu berücksichtigen und in der neuen 3. Auflage des Buches enthalten. Für das Sachverständigenwesen und für die Gutachterausschüsse sind hier neue Aufgaben im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien entstanden. Auch die Herstellung der Markttransparenz für derartige Grundstücke ist zu bewältigen, eine Herausforderung an die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.

Autorenportrait

Der Autor dieses Buches, Dipl-Ing. Herbert Troff, ist seit vielen Jahren als Verfasser von Beiträgen in Fachzeitschriften, Mitherausgeber und Mitautor, Tagungsreferent und Lehrbeauftragter im Themenbereich "Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien" tätig und war bis 2013 langjähriger Leiter der Regionaldirektion Aurich des Landesamtes für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Niedersachsens.