Beschreibung
Im deutschen Recht wird der Embryo mittels des Kriteriums der entwicklungsbiologischen Totipotenz definiert. Aber bei der Reprogrammierung somatischer Zellen in induzierte pluripotente Stammzellen ist gegenwärtig nicht gänzlich auszuschließen, dass diese Zellen ein temporäres Stadium der Totipotenz durchlaufen. Die Beiträge untersuchen, welche Konsequenzen sich aus dieser hypothetischen Annahme für die biologische Bedeutung und die moralische und rechtliche Bewertung von menschlichen Embryonen ergeben. Ausgehend von der Darstellung des historischen Konzepts und aktueller Begriffsbedeutungen von entwicklungsbiologischer Totipotenz wird im rechtswissenschaftlichen Teil untersucht, inwieweit Totipotenz ein adäquates oder ergänzungsbedürftiges Kriterium für die Legaldefinition des Embryos darstellt. Im Anschluss reflektiert der philosophische Teil den Embryobegriff unter den Aspekten der Potentialität, Natürlichkeit und Zweckbestimmungen.
Autorenportrait
Tobias Cantz leitet die Arbeitsgruppe 'Translationale Hepatologie und Stammzellbiologie' im Exzellenzcluster REBIRTH (Hannover/Münster). Prof. Dr. Hans-Georg Dederer lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau. Prof. Dr. Thomas Heinemann lehrt 'Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin' an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar.