Beschreibung
Trotz der vorstellbaren Vorteile bei der Bewertung von mündlichen Schulleistungen wird ihnen in der Praxis, wie auch in der Theorie, relativ wenig Beachtung geschenkt. Die Forschung hat auf diesem Gebiet noch Vieles zu erkunden, weshalb sich die Frage stellt, ob in der Praxis mündliche Leistungen im Unterricht in ausreichendem Maß erfasst und in die Leistungsbeurteilung der Schüler mit einbezogen werden können. In dieser Studie wird eine Vorgehensweise konstruiert, wodurch nicht die Mitarbeit, Sympathie, Wohlerzogenheit oder ähnliches in die Beurteilung einfließt, sondern konkret die mündliche Leistung eines Schülers möglichst objektiv, reliabel und valide bewertet wird.
Autorenportrait
Julia Jenz wurde 1986 in Nürtingen geboren. Ihr Studium der Wirtschaftspädagogik schloss die Autorin im Jahr 2012 mit dem akademischen Grad Master of Science erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte sie praktische Erfahrungen in kaufmännischen Schulen, wobei sie die Pädagogik immer mehr begeisterte und zum Nachdenken anregte. Diese Erfahrungen, wie auch die Erfahrungen aus der eigenen Schulzeit, motivierten sie, sich mit der Thematik des vorliegenden Buches intensiv zu beschäftigen.
Leseprobe
Textprobe:Kapitel 3.1.2, Mitarbeit versus Schulleistung:3.1.2.1, Mitarbeit:"Mitarbeit bezieht sich vor allem auf den Arbeitswillen, der sich in Beiträgen zu den selbständig oder gemeinsam mit anderen zu lösenden Aufgaben äußert" (NVO 1983, §6). Der hier genannte "Arbeitswille" ist vergleichbar mit der Quantität der Beiträge, welche sich laut WALZ (vgl. 2001 b, S. 183) in der Mitarbeitsnote niederzuschlagen hat.Was unter der Mitarbeit zu verstehen ist, wird ebenfalls deutlich, wenn man den Beschluss (9 L 350/10) des Verwaltungsgerichts Aachen (vgl. im Folgenden VERWALTUNGSGERICHT AACHEN 2011, S. 271) betrachtet. Hier wurde ein Schüler nicht versetzt, da seine Mitarbeit "kaum vorhanden" bis "gar nicht vorhanden" war, was zur Folge hatte, dass in vier Fächern seine Leistungen insgesamt "mangelhaft" bewertet worden sind. Das Verwaltungsgericht entschied, dass besonders Oberstufenschüler sich aus eigenem Antrieb im Unterricht einbringen müssen und nicht abwarten können, bis sie vom Lehrer aufgerufen werden. Kommt ein Schüler dieser "Mitwirkungspflicht" nicht nach, so ist es seitens des Lehrers legitim, ihm eine schlechte Beurteilung für seine Mitarbeit zu geben (vgl. ebenda).HEINEN (vgl. 1984, S. 6) geht sogar soweit, die mangelnde mündliche Beteiligung von Schülern mit "Leistungsverweigerung" gleichzusetzen. Dies hat, wie bereits oben aufgeführt, negative Auswirkungen auf die Beurteilungen des Leistungsstandes (vgl. ebenda). Für die vorliegende Arbeit stellt sich die Frage, wie es für Lehrer möglich ist, stille Schüler, welche nicht aus eigener Intention mitarbeiten, in ihrer Leistung zu beurteilen. Nach der obigen Auffassung ist es nicht die Aufgabe des Lehrers, für eine entsprechende Mitarbeit des Schülers zu sorgen. Der Schüler liegt sozusagen in der "Bringschuld". Der explizite Umgang mit solchen Schülern soll jedoch in Kapitel 4.3 näher betrachtet werden.GÖLLER (vgl. 1966, S. 81) versteht unter der Mitarbeit die spontanen Schülerleistungen während des Unterrichts. Für ihn ist Mitarbeit die Leistung, zu welcher Schüler nicht aufgerufen werden müssen, sondern die Schüler beteiligen sich aus eigener Intention am Unterrichtsgeschehen (vgl. ebenda).HAUSMANN (vgl. 2009, S. 54f.) konnte in ihrer Diplomarbeit nachweisen, dass die Ausprägung der Kopfnoten "Mitarbeit" mit der der Fachnoten von Schülern korreliert. Ein Schüler mit schlechten Mitarbeitsnoten hat auch in den Fachnoten schlechtere Beurteilungen als Schüler mit guten Mitarbeitsnoten (vgl. ebenda). Für die vorliegende Arbeit ist dies insofern von Bedeutung, dass bei den Handlungsempfehlungen in Kapitel 4.3 versucht werden muss, die Mitarbeit bei der Beurteilung von mündlichen Schulleistungen nicht zu berücksichtigen. Dies hat den Hintergrund, dass eine Korrelation zwischen der Beurteilung von mündlichen Leistungen und der Mitarbeit ebenfalls vorstellbar ist.3.1.2.2 Schulleistung Der Begriff der (Schul-) Leistung wurde um 1970 intensiv und kontrovers diskutiert (vgl. LICHTENSTEIN-ROTHER 1971 zitiert nach INGENKAMP/LISSMANN 2005, S. 130). Die eine Position stimmt den Abhängigkeiten des Ansehens und der Entlohnung eines Menschen von seiner erbrachten Leistung zu (vgl. im Folgenden TWELLMANN 1981, S. 330 zitiert nach INGENKAMP/ LISSMANN 2005, S. 130f.). Dies gilt als Prinzip der demokratischen Leistungsgesellschaft, welches von den Menschen selbst geschaffen wurde. Die Gegenposition hingegen sieht die Leistung, bezogen auf den Einzelmenschen, als autoritäres Verfahren einer einseitig auf Gewinnstreben ausgerichteten Herrschafts- und Wirtschaftsordnung. Diese gegenläufigen Positionen bilden die Grundlage der Leistungsbeurteilung in der Schule. Folglich wird die Schule entweder zur Leistungsschule, die sich als Abbild der Leistungsgesellschaft zu verstehen hat. Oder alternativ wird die Schule zur Institution, in welcher man "sein Leben genießen kann", wobei die Schüler mit den Methoden der Leistungsverweigerung vertraut zu machen sind.INGENKAMP/ LISSMANN gelassen wird (vgl. ebenda). In der obigen Definition von INGENKAMP/ LISSMANN wie auch bei der Beschreibung von NUDING wird deutlich, dass heute auf diese Diskussionen eingegangen wird und nun auch der Lernprozess der Schüler Beachtung findet.
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