Beschreibung
Die Verfassungsgerichte der fünf neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen begehen in den Jahren 2013 bis 2015 jeweils ihr 20-jähriges Bestehen. Obwohl es kein exakt übereinstimmendes Gründungsdatum gibt, haben sich diese Gerichte entschlossen, ihren runden Geburtstag am 3. April 2014 gemeinsam mit einem Festakt in Leipzig zu feiern. Aus diesem Anlass erscheint die vorliegende Festschrift. Die Beiträge spiegeln die Vielfalt der Themenkomplexe wider, mit denen die Landesverfassungsgerichte befasst werden. Das breite Spektrum und die intensive Durchdringung der angesprochenen Themen machen die vorliegende Festschrift für den verfassungsrechtlich interessierten Leser sicherlich zu einer gewinnbringenden Lektüre.°°°°Dem Verhältnis von Landes- und Bundesverfassungsrecht hat sich Herr Professor Dr. Manfred Baldus zugewandt. Mit seinen Untersuchungen zu Normenkollisionen sowie zum verfassungsgerichtlichen Prüfungsgegenstand und -maßstab geht er Fragen nach, die für die Landesverfassungsgerichte von ebenso grundsätzlicher wie aktueller Bedeutung sind. Der Beitrag von Herrn Professor Dr. Maximilian Wallerath greift ein Thema auf, das die fünf neuen Bundesländer besonders betrifft: die kommunalen Gebietsreformen. Der demografische Wandel hinterlässt gerade in diesen Ländern deutliche Spuren. Als Reaktion auf die veränderten Bevölkerungsstrukturen gab es hier in den letzten Jahren bereits mehrfach Gebietsreformen, die den Landesverfassungsgerichten in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sämtlich zur Überprüfung vorgelegt wurden. Der Beitrag zeigt die Gemeinsamkeiten, aber auch individuellen Akzente in der Rechtsprechung dieser Gerichte auf. Mit dem Spannungsfeld zwischen knappen öffentlichen Kassen und der Garantie kommunaler Selbstverwaltung setzt sich Herr Professor Dr. Winfried Kluth auseinander. Er geht dabei vor allem der hochaktuellen Frage nach, welche Auswirkungen die Einführung einer Schuldenbremse für die Finanzierung der Selbstverwaltungsträger hat. Der Beitrag von Herrn Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff und Herrn Dr. Daniel Mundil greift die politische Debatte über die Verstärkung plebiszitärer Elemente auf. Er stellt die in den Landesverfassungen bereits eröffneten Möglichkeiten zur substantiellen Mitwirkung an der Gesetzgebung in den Mittelpunkt und setzt sich insbesondere mit der Bedeutung der Haushaltsvorbehalte auseinander, unter denen diese Plebiszite stehen. Herr Professor Dr. Hans-Heinrich Trute nimmt schließlich die in den Verfassungen der neuen Länder explizit ausgeformten Auskunfts- und Fragerechte der Abgeordneten zum Anlass für eine Untersuchung über die aktuelle Bedeutung und Funktionsweise parlamentarischer Kontrolle. Sein Beitrag setzt sich sowohl mit der Vervielfältigung medialer Kommunikationsformen als auch mit den Veränderungen auseinander, die sich für die Regierungsverantwortung aus neuen Formen der Aufgabenwahrnehmung und dem fortschreitenden Europäisierungsprozess ergeben.
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