Beschreibung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das aktuell geltende Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in Teilen für verfassungswidrig und hat es dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vorgelegt. Das Gesetz verstoße gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil bei Zugrundelegung eines einheitlichen Steuertarifs die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlagen des Betriebsvermögens, der Anteile an Kapitalgesellschaften und des Grundbesitzes gleichheitswidrig ausgestaltet seien. Betroffen seien demnach vor allem § 19 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 10 Abs. 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG. Vor diesem Hintergrund haben der Freistaat Bayern und die Bundesregierung eigene Gesetzentwürfe zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt, ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung basiert auf dem Vorschlag Bayerns und wurde in den "Job-Gipfel-Gesprächen" zwischen der SPD und der CDU/CSU vereinbart. Beide Gesetzentwürfe sehen als Kernpunkt das so genannte Abschmelzungsmodell vor, nach dem die Erbschaftsteuer bei der Übertragung von Unternehmen über einen Zeitraum von zehn Jahren erlassen werden soll. Die Reform der Besteuerung der Unternehmensnachfolge ist seit geraumer Zeit in der Diskussion. Dabei gibt es sehr gegensätzliche Meinungen, wie eine solche Reform auszugestalten sei. Den einen geht die bisherige Regelung der Unternehmensübertragung schon zu weit, den anderen noch nicht weit genug. Diejenigen, denen das geltende Recht zu weit geht, fordern einen Abbau der Vergünstigungen für Unternehmensübertragungen. Ihrer Meinung nach würde das unternehmerische Vermögen in der Erbschaftsteuer bevorzugt und so eine Ungleichbehandlung verschiedener Vermögen entstehen. Die anderen sind der Meinung, dass durch eine stärkere Entlastung des unternehmerischen Vermögens Arbeitsplätze gesichert werden könnten und so die Gesamtwirtschaft profitieren würde. Ihren Argumenten zufolge müssten gerade die kleinen und mittleren Unternehmen von der Erbschaftsteuer befreit werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
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