Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar: Reformprozesse und Konzepte zur Vertiefung der Europäischen Gemeinschaft von ihren Anfängen bis heute, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 1957 nicht nur geographisch erweitert, es hat sich in ihr auch immer mehr eine ökonomische und politische Integration vollzogen.
Für diesen Prozess, der sich langsam, in kleinen Schritte, aber scheinbar unaufhaltsam vollzogen hat, sind verschiedene institutionelle Reformschritte unabdingbar. Nur so kann einerseits die Legitimation der EU durch Institutionen und Verfahren und auf der anderen Seite die Effizienz des Entscheidungsprozesses und ihres Outputs verbessert werden.
Um längerfristig die Akzeptanz der Gemeinschaft bei den Bürgern zu gewährleisten, bedarf es zusätzlich einer grundlegenden Debatte über die Zukunft des Integrationsprozesses. Die Union muss ihren Bürgern Orientierung und Identifikation bieten, ihnen die Grundlagen und Ziele ihrer Politik vermitteln und die politischen Partizipationsmöglichkeiten verbessern.
Auf dem Weg zur Vollendung dieser Ziele sind konkrete Schritte erforderlich, ohne dass sich hieraus bereits Vertragsänderungen oder gar ein verfassungsgebender Akt ergeben müssen. Ein wichtiges Element dieser Verfassungsdebatte könnte dabei die Art und die Reichweite der geplanten Grundrechtscharta bilden.
Diese Arbeit setzt sich auseinander mit der Vorbereitung eines wichtigen Integrationsschrittes, der Charta der Grundrechte der Europäischen Unio. Das Dokument wurde auf den Gipfeln von Köln, Tampere und Brüssel vorbereitet. Um die Eigenheiten dieser Gipfel, insbesondere den Verfassungskonvent, der im Dezember 1999 für ein Jahr die Arbeit aufnahm, und im März 2002 fortgesetzt werden soll, wird es im weiteren gehen.
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