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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783452282903
Sprache: Deutsch
Umfang: 1600 S.
Auflage: 3. Auflage 2025
Einband: gebundenes Buch

Beschreibung

Das Steuerstrafrecht ist aus dem Praxis der Strafverteidigung nicht mehr hinwegzudenken. Als Strafverteidiger wird man durch das Steuerstrafrechtsmandat aber vor ganz besondere Herausforderungen gestellt. Nicht zuletzt tritt das neue Recht zur Selbstanzeige zum 01.01.2015 in Kraft und unterstellt die Selbstanzeige strengeren Regelungen. Dabei lässt sich das Steuerstrafrecht nicht allein mit dem klassischen Werkzeugkasten des Strafrechtlers bearbeiten, vielmehr bedarf es der Kenntnis zweier unterschiedlicher Rechtsgebiete: dem Strafrecht einerseits, dem Steuerrecht andererseits - es sind zwei Seiten einer Medaille. Die 2. Auflage des Kommentars zum Steuerstrafrecht ist sich dieser Zweiseitigkeit bewusst und versöhnt beide Seiten miteinander durch die Kompetenz seiner Autoren, die in beiden Disziplinen zu Hause sind: im Strafrecht und im Steuerrecht. Das renommierte Autorenteam aus Steuerberatern, Strafverteidigern, Fachanwälten für Steuerrecht und Fachanwälten für Strafrecht hat sich zum Ziel gesetzt, sowohl die steuerrechtliche als auch die strafrechtliche Seite des Steuerstrafrechts auf eine Art und Weise zu kommentieren und zu erläutern, die jedem Strafrechtler einen optimalen Zugang zu dieser Materie ermöglicht und Hemmschwellen und Hürden vor der steuerrechtlichen Seite des Steuerstrafrechts abbaut. Der direkte Zugang zum Steuerstrafrecht. Verständlich, klar, tiefgründig, aktuell. Immer auf dem Stand der neuesten Rechtsprechung. Die Neuauflage berücksichtigt bereits die Neuregelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige. Aus dem Inhalt: Strafvorschriften (AO, StGB) Bußgeldvorschriften (AO) Steuerverfahrensrecht (AO, StPO, InvZulG) Amtshilfe EStG (§ 4 Abs. 5 Nr. 10) KStG (§ 8 Abs. 4), vGA - KAG (§ 17) UStG (§§ 26b, c) Steuerliche und bilanzielle Folgen von Steuerstraftaten Grenzüberschreitender Bargeldtransfer u.a. Die Herausgeber: Dr. Ingo Flore Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Steuerberater (Flore Rechtsanwälte, Dortmund). Dr. Michael Tsambikakis Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht (Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Köln).