Beschreibung
Art. 4 und 13 EuInsVO widmen sich dem Kollisionsrecht der Insolvenzanfechtung. In solchen vereinheitlichten Vorgaben schwingt stets das Versprechen auf ein Mehr an Rechtssicherheit mit. Gerade die Umsetzung des Art. 13 EuInsVO jedoch ist von Unsicherheiten geprägt. Dieser Artikel erlaubt es dem Insolvenzanfechtungsgegner, sich auf die Unangreifbarkeit einer Handlung nach dem für sie maßgeblichen Recht zu berufen. Aber schon der vermeintlich eindeutige Begriff der Handlung bleibt vor dem Hintergrund einzelstaatlicher Rechtsstrukturen ambivalent. Die Ausgestaltung des jeweiligen Übertragungs-, Insolvenzanfechtungs- und Kollisionsrechts hat Einfluss auf das Verständnis dieser Norm. Roland Stangl untersucht am Beispiel Deutschlands, Österreichs, Englands und Frankreichs, welche Wechselwirkungen hier zwischen nationalen Strukturprinzipien und Art. 13 EuInsVO auftreten. Anhand konkreter Beispiele zeigt er auf, wo sich der jeweilige Umgang mit diesem Artikel bisher unterscheidet und wie die Chancen für eine europaweite Einheitslösung stehen.
Autorenportrait
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau; 2010 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2014 Promotion; seit 2014 Rechtsanwalt in Köln.