Beschreibung
Infolge des Inkrafttretens des Telefonüberwachungsgesetzes ergab sich die Notwendigkeit, einen möglichen Konflikt zwischen den Grundrechten auf Intimität und Privatsphäre und dem Telefonüberwachungsgesetz zu analysieren. Das Telefonüberwachungsgesetz stützt sich auf Artikel 5, Punkt XII, der Bundesverfassung von 1988, der Regeln aufstellt und die rechtlichen Voraussetzungen für seine Anwendung definiert. Ziel dieser Arbeit ist es, das Telefonüberwachungsgesetz mit dem Verfassungsgrundsatz der Intim- und Privatsphäre zu vergleichen. Es wurde eine explorative Forschung mit Hilfe von Literatur- und Dokumentenrecherchen durchgeführt. Der Ansatz zeigt, dass die in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte nicht absolut sind und unter Beachtung der im Telefonüberwachungsgesetz festgelegten Anforderungen relativiert werden können.