Beschreibung
Mittels prädiktiver Gendiagnostik wird das Erbgut auf das Vorhandensein von Anlagen für zukünftige Erkrankungen untersucht - sie gewährt einen Blick in die gesundheitliche Zukunft eines Menschen. Indes nicht allein in seine, denn genetisch Verwandte sind potenziell Mitbetroffene einer festgestellten Erbanlage. Das hat der Gesetzgeber in § 10 Abs. 3 S. 4 GenDG berücksichtigt. Danach ist der betroffenen Person im Rahmen der genetischen Beratung zu empfehlen, ihren Verwandten eine genetische Beratung zu empfehlen, wenn anzunehmen ist, dass diese Träger der zu untersuchenden genetischen Eigenschaften mit Bedeutung für eine vermeid- oder behandelbare Erkrankung oder gesundheitliche Störung sind. Die vorliegende Arbeit analysiert, ob diese Empfehlungslösung die Rechtsgüter der Betroffenen hinreichend wahrt oder ob angesichts der Tragweite der Information eine Informationspflicht der untersuchten Person bestehen könnte. Häufig wird die Kenntnis einer familiären Erbanlage eine eigene genetische Untersuchung der Verwandten erst initiieren. Im Falle eines positiven Befunds kann die zukünftige Krankheitsentwicklung sodann gegebenenfalls durch Präventionsmaßnahmen beeinflusst werden.