Beschreibung
Diese Arbeit handelt vorrangig von der Institution des Ombudsmannes in Deutschland, ihrer Funktion und Ausgestaltung. Dabei wird vor allem das Amt des
Bürgerbeauftragten und des Wehrbeauftragten in Deutschland und im internationalen Vergleich untersucht werden. Besonders wichtig für eine hinreichende Analyse der Thematik ist eine Betrachtung der politischen Praxis beider Ämter sowie der erzielten Ergebnisse ihrer Tätigkeiten. Dabei wird sich hier aber nicht nur auf die nationale Ebene bezogen werden, sondern es werden internationale Aspekte aus dem europäischen Raum genauso wie regionale Aspekte aus einigen Bundesländern in die Thematik mit einfließen.
Der erste Teil der Arbeit, welche aus zwei Abschnitten besteht, wird sich mit dem Wehrbeauftragten, einem Hilfsorgan des Bundestages und der Petitionsinstanz für die Angehörigen der Bundeswehr, in Deutschland und im internationalen Vergleich beschäftigen. Hierbei ist vor allem die Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung für seine Daseinsberechtigung höchst interessant. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen genauso betrachtet werden, wie sein gesetzlicher Auftrag und seine Amtsbefugnisse. Zudem erfolgt eine Darstellung seiner Funktion als Petitionsinstanz für die Bundeswehr.
Der zweite Teil der Arbeit wird sie mit dem Bürgerbeauftragten im internationalen Vergleich und in Deutschland befassen. Es wird zunächst eine kurze Begriffserläuterung erfolgen, um dann anschließend seinen Aufgabenbereich betrachten zu können. Dabei muss vor allem Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen genommen werden, welche seine Arbeit legitimieren.
Um seine Funktion und seinen Aufgabenbereich besser darstellen zu können, werden
hierbei Betrachtungen, in Bezug auf die Ausgestaltung des Amtes des
Bürgerbeauftragten im europäischen Raum gemacht werden.
Zum Schluss soll die Frage beantwortet werden, ob man in Deutschland auf nationaler Ebene einen Bürgerbeauftragten einführen sollte oder nicht. Dabei werden die Vor- und Nachteile einer Einführung abgewogen und bewertet. Dies wird unter der Berücksichtigung jener Bundesländer in Deutschland geschehen, welche den Bürgerbeauftragten schon eingeführt haben.
Diese Vorbetrachtungen zum Bürgerbeauftragten, aber auch zum Wehrbeauftragten
sind wichtig, um abschließend einen Modellvorschlag für die Einführung eines
Bürgerbeauftragten auf der Bundesebene, aber auch auf der Länderebene aufzeigen und bewerten zu können.
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