Abgabebuch für Gefahrstoffe
Datenschutzkonforme Dokumentation für dokumentationspflichtige Stoffe und Gemische gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung, Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, Drogenausgangsstoffe, Govi
Erschienen am
23.06.2023
Beschreibung
Die Abgabe von Gefahrstoffen ist detailliert geregelt. Für einige Stoffe und Gemische bestehen Dokumentationspflichten bei der Abgabe. Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) schreibt das Führen eines Abgabebuches für Stoffe und Gemische mit bestimmten Eigenschaften vor. Dabei muss auch der Datenschutz gewährleistet werden. Das "Abgabebuch für Gefahrstoffe" unterstützt Sie bei der gesetzeskonformen Dokumentation gemäß § 9 Chemikalien-Verbotsverordnung. Bewahren Sie das Abgabebuch fünf Jahre nach der letzten Eintragung auf. Fachliche Beratung: Dr. Ute Stapel, Fabiola Melchert
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung
Hersteller:
Avoxa - Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH
Frau Maria Scholz
service@avoxa.de
Carl-Mannich-Str. 26
DE 65760 Eschborn