Beschreibung
Seit nunmehr 60 Jahren führt die PTB in Deutschland Baumusterprüfungen für die Geschwindigkeitsmessgeräte durch, die zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt werden und seither einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Zum Zwecke des Erfahrungsaustausches auf Expertenebene und zur Information der Öffentlichkeit über aktuelle Themen auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung kamen Vortragende und Teilnehmer aus den Bereichen der Polizei, der Herstellerfirmen, der Gutachter, der Eichbehörden, der universitären Forschung, der Gerichte sowie PTB-Mitarbeiter zu einem eintägigen Seminar zusammen. Über 130 Teilnehmer -- vorwiegend aus Deutschland, aber auch aus Österreich und der Schweiz besuchten diese Veranstaltung, die mit insgesamt 16 Einzelvorträgen ein weites Spektrum an Fachthemen abdeckte. Dass die PTB auch für die kommenden Jahre gut gerüstet ist, belegen die vorgestellten Investitionen in eine weltweit einzigartige Mess-Infrastruktur ebenso eindrucksvoll wie die neuesten Daten zur eingesetzten Referenzmesstechnik. Eine wesentliche Neuerung auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung ist ein Messgerät zur Abschnittskontrolle (Section Control), bei dem die vorzuwerfende Durchschnittsgeschwindigkeit über einen Streckenabschnitt von großer Länge ermittelt wird. An dieser Anlage durchgeführte Verkehrsflussanalysen belegen in beeindruckender Weise die positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit bei dieser erstmals in Deutschland eingesetzten Technologie. Die Ergebnisse von Untersuchungen an einem satellitenbasierten Videonachfahrsystem offenbaren das hohe messtechnische Potential bei der Geschwindigkeitsmessung von Fahrzeugen im fließenden Verkehr, auch wenn sich das System aufgrund formaler Regelungen des Eichrechts noch nicht für die polizeiliche Einsatzpraxis nutzen lässt. Dass es bei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten - selbst bei einer bewussten Fehlaufstellung - zu keiner unzulässigen Messwertabweichung kommt, haben die vorgestellten Ergebnisse universitärer Forschung gezeigt. Der zweifelhafte bis völlig fehlende Nutzen von Zusatzdaten, die bei der "Plausibilisierung'' von Geschwindigkeitsmesswerten herangezogen werden, wurde sowohl bei der universitären Forschung als auch bei den naturwissenschaftlichen Betrachtungen der PTB thematisiert. Der in einem eigenen Beitrag vorgestellte juristische Blickwinkel zeigte die rechtlichen Gefahren einer "nachträglichen Plausibilisierung'' des Geschwindigkeitsmesswertes auf. Die Vorträge des Polizeitechnischen Instituts und des neu gegründeten Bundesverbandes "Verkehrssicherheitstechnik'', der Seminarbeitrag zur 120-jährigen Geschichte der Verkehrsüberwachung sowie die Präsentation des ersten Verkehrsradarmessgerätes aus dem Jahr 1958 durch einen Polizisten in historischer Polizeiuniform rundeten die Veranstaltung ab.
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Carl Ed. Schünemann KG
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