HOAI - Planen und Bauen im Bestand

Arbeitshilfen zur Bestimmung der anrechenbaren Kosten aus mitzuverarbeitender Bausubstanz und des Zuschlags für Umbauten und Modernisierungen, Stand: Oktober 2018, Schriftenreihe des AHO 1

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783846209905
Sprache: Deutsch
Umfang: 178 S.
Format (T/L/B): 1 x 24.5 x 16.5 cm
Auflage: 2. Auflage 2018
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

AHO 1: Die Neuauflage definiert zunächst die verschiedenen Maßnahmen wie Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen und Instandsetzungen und setzt den Schwerpunkz auf folgende drei Honorarparameter der HOAI: Dem Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, der zu den anrechenbaren Kosten gerechnet und insoweit honorarauslösend wird. Dem Umbau bzw. Modernisierungszuschlag auf das Honorar. Der Möglichkeit, bei Instandsetzungen und Instandhaltungen den Prozentsatz der Objektüberwachung oder Bauoberleitung zu erhöhen. Da der Wert mitzuverarbeitender Bausubstanz bei allen Arten von Objekten sowie bei den Maßnahmen Neubau, Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung anfallen kann, sind die Empfehlungen in diesem Heft differenziert nach den zugehörigen Leistungsbildern erarbeitet worden. Der Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag kann innerhalb einer Spanne zwischen den Parteien verhandelt werden. Dafür ist es notwendig, die möglichen Kriterien, die über diesen Zuschlag entscheiden, zu kennen und diese von anderen Honorarparametern abzugrenzen. Auch die Erhöhung des Prozentsatzes der Objektüberwachung oder Bauoberleitung ist innerhalb einer Spanne möglich, die möglichen Kriterien dafür werden dargestellt.

Autorenportrait

Autoreninfo: Herausgegeben vom AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.

Inhalt

us dem Inhalt: - Vorgehensweise bei der Bestimmung des Wertes der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bei Gebäuden, Innenräumen, Freianlagen, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen, bei der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung Ermittlung des Umbau bzw. Modernisierungszuschlags