Beschreibung
Gesetzesmaterialien und Erläuterungen zum Teil 2 SGB IX 2020: Besondere Bestimmungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen Alt und neu schnell nachschlagen - umfassend und präzise informiert Am 1. Januar 2020 tritt die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie entnimmt die Regelungen zum Eingliederungshilferecht aus dem Kanon der sozialhilferechtlichen Vorschriften und ordnet diese als eine eigenständige Teilhabeleistung in Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein: Reha und Teilhabeleistungen und ihre Besonderheiten bei der Eingliederungshilfe Neuregelung: Leistungsträger, Leistungsberechtigte, Anspruchserfordernis Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren zur Koordinierung der Leistungen Schnittstellen zur Pflege und sozialhilferechtlichen Leistungen Wohnformen und Angemessenheit, Zumutbarkeit Neue Einkommens und Vermögensberechnung Neue Vorgaben zu Rahmenverträgen und Vertragsgestaltung Jeder Beteiligte muss sich daher intensiv mit den Neuerungen vertraut machen, um den Übergang vom alten in das neue Recht optimal zu bewältigen. Diese WALHALLA Arbeitshilfe Bundesteilhabegesetz Reformstufe 3: Neue Eingliederungshilfe macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen des SGB IX einzuarbeiten: Die absatzgenaue Gegenüberstellung der bisherigen Vorschriften im SGB XII und der neuen Regelungen in Teil 2 des SGB IX geben einen SofortÜberblick über das alte und das neue Recht Die optische Hervorhebung der Änderungen zeigt: Inwieweit werden bestehende Regelungen übernommen? Wie ist die Beziehung zwischen altem und neuem Recht? Was gilt ab 2020? Die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen erläutert die Neuerungen, führt Definitionen aus und gibt Hinweise zur Umsetzung des neuen Rechts; Empfehlungen und Richtlinien führen Definitionen aus Übersichten und redaktionelle Anmerkungen ermöglichen eine vertiefte Einarbeitung in die Materie Weitere Infos zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf www. fokus-sozialrecht.de.
Autorenportrait
Thomas Knoche, Diplom-Sozialpädagoge, seit über 30 Jahren in der Behindertenarbeit tätig und dort u.a. mit rechtlichen Fragestellungen zu Behinderung, Pflege und Nachteilsausgleiche befasst.