Die Verrechtlichung der Internationalen Beziehungen

Das Beispiel der Immunität von Staatsoberhäuptern

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783656759010
Sprache: Deutsch
Umfang: 32 S.
Format (T/L/B): 0.3 x 21 x 14.8 cm
Auflage: 1. Auflage 2014
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Allgemeines und Theorien, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Fragmentierte Weltpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Versuch der Siegermächte des Ersten Weltkriegs den deutschen Kaiser Wilhelm II. wegen Völkerrechtsverletzungen vor ein internationales Tribunal zu stellen, sollte nur den Beginn strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Staatsoberhäuptern markieren. Maßgebliche Erfolge für die Durchsetzung der Menschenrechte wurden primär seit dem Zweiten Weltkrieg und nach Ende des Kalten Krieges erzielt. Der Einsatz verschiedener internationaler Tribunale und die Implementierung des Weltrechtsprinzips in das nationale Strafrecht trugen besonders zu dieser Entwicklung bei. Begonnen mit den Nürnberger (IMT) und Tokioter (IMTFE) Tribunalen über die Internationalen Gerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR), kam es im Jahre 2002 zu der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Die Schaffung dieses dauerhaften Strafverfolgungsorgans für Völkerrechtsverbrechen stellt einen Meilenstein des Völkerrechts dar. Nachdem bereits Karl Dönitz, Slobodan Milosevic und Jean Kambanda kein Immunitätsschutz vor den jeweiligen internationalen, bzw. hybriden Tribunalen gewährt wurde und Haftbefehle durch den IStGH gegen Omar al-Bashir und Muammar al-Gaddafi ausgestellt wurden, kann der Immunitätsschutz für Staatsoberhäupter vor internationalen Strafgerichten generell verneint werden.