Beschreibung
'Staatsschönheit' ist bisher kein (staats-)rechtlicher Begriff. Hier wird gezeigt, worin er dort doch begegnet: in einer 'Kunst im/als Recht', in realitätskonformer Fakten-Abbildung. Dieses 'Schöne' steht neben dem 'Wahren' und 'Guten', als Ideal politscher Gemeinschaft. Mit ihrer 'majestätischen Macht schützt, fördert sie Kunst' - 'Schönheit' in Staatssprache, durch Kulturverwaltung, in ihrer Heimat. Dies steigert Ordnungs-, Legitimationskraft der Staatlichkeit - gerade in der Demokratie.
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Anne Fiedler
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