Beschreibung
Die Gestaltung von Kreditverhältnissen vor und in der wirtschaftlichen Krise des Kreditnehmers zählt zum täglichen Unternehmensgeschäft. Die Rechtsprechung hat - noch unter dem reformbedürftigen Konkursrecht und über die Kollisionsfälle hinaus - Kreditsicherungen oft unter dem Gesichtspunkt der Gläubigerbenachteiligung für sittenwidrig erklärt. Roman Guski ordnet die einschlägigen Fälle und zeigt im Folgenden, welche Wertungskriterien für die Praxis auch unter der Insolvenzordnung bedeutsam bleiben. Hierzu verknüpft der Autor vertragsrechtliche mit insolvenzrechtlicher Dogmatik und begründet, warum vorwerfbare Beeinträchtigungen der Gläubigergleichbehandlung in den Anwendungsbereich der §§ 138, 826 BGB fallen: Als Gerechtigkeitsprinzip im Haftungsnotstand erfordert der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung über die anfechtungsrechtlichen Mechanismen hinaus gehende Verhaltensnormen. Insbesondere hängt die Reichweite des durch die Insolvenzordnung vermittelten Gläubigerschutzes von der Insolvenzauslösung ab, welche mit verliehener Liquidität manipuliert werden kann. Auch unter dem Blickwinkel der Grundfreiheiten im Binnenmarkt haben entsprechende Einschränkungen der Privatautonomie Bestand. Abschließend werden die Ergebnisse in die Europäische Insolvenzverfahrensverordnung sowie in das deutsche internationale Privatrecht eingeordnet.