Leseprobe
Liebe Leserinnen und Leser, eine solche Situation kann jeden treffen: Plötzlich ist jemand, der Ihnen nahe steht, nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu treffen. Ein Unfall, eine Krankheit, ein Schlaganfall - nicht einmal Sie als naher Angehöriger haben dann das Recht, für den Kranken zu sprechen! Rund um das Thema Patientenverfügung ist in den letzten Jahren viel in Bewegung geraten, vor allem weil das Thema Sterbehilfe mehr und mehr in den Focus der gesellschaftlichen Diskussion kommt. Der Name Terri Schiavo steht für viele als Synonym für den Anfang einer breiteren Diskussion. Die Amerikanerin hatte nach einem Autounfall fast 15 Jahre im Wachkoma gelegen, und es hatte einen jahrelangen juristischen Streit zwischen Ehemann und Eltern um die Beendigung der künstlichen Ernährung gegeben, der sogar zum letztlich vergeblichen Eingreifen des amerikanischen Präsidenten führte. Sie starb nach der in der USA dann juristisch erlaubten Beendigung der künstlichen Ernährung. Das Nachdenken über den eigenen Tod, ein Sterben in Würde ist der Kern dieser Diskussion, denn gleichzeitig mit dem Verfeinern der medizinischen Technik zum Überleben ist eine Diskussion über die Kosten und die Dauer solch lebensverlängernder Maßnahmen entbrannt. Sollte man alles erdenkliche tun, was man technisch beherrscht? Wer sind die zum Handeln Befugten? Wer bestimmt über das Ende? Ist der Arzt der alleinige Herr über Leben und Tod? Seitdem auch Kostenaspekte bei diesen Entscheidungen eine immer größere Rolle spielen, stellen sich alle Fragen um diese Aspekte des Lebens immer dringlicher. Die Fragestellungen sind hochkomplex: Darf die Verpflichtung der Ärzte, Leben zu erhalten, jeden Preis rechtfertigen? Darf der Einzelne sein Selbstbestimmungsrecht auch in jedem Umstand seines Todes ausüben? Wer ist nach seinem Tod zuständig? Vor allem moralische und auch religiöse Vorstellungen sind hier ein wichtiger Beurteilungsmaßstab. Obwohl es zur Patientenverfügung noch kein ausformuliertes Gesetz gibt, gilt hier das so genannte "Richterrecht", d. h. die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung ergibt sich aus der Rechtsprechung. Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03 gilt dabei als Leitentscheidung. Hier wurde klar gestellt, dass jeder Eingriff in die körperliche Integrität eines Patienten grundsätzlich seiner Einwilligung bedarf. Eine ohne Einwilligung vorgenommene Behandlung ist rechtswidrig. Ist der Patient einwilligungsunfähig, gilt sein früher erklärter Wille über die Vornahme oder Weiterführung einer Behandlung grundsätzlich fort. Die Patientenverfügung bleibt also weiterhin wirksam, da sie gerade für diesen Fall gedacht war. Das ist Ausdruck des in Art. 1 und 2 GG verankerten Selbstbestimmungsrechts. Erst 2005 hat der Bundesgerichtshofes wieder bestätigt, dass die Patientenverfügung, in der der Betreffende lebensverlängernde Maßnahme untersagt, in jedem Falle verbindlich und zu beachten ist. Der XII. Zivilsenat verwies in seinem Beschluss darauf, dass Zwangsbehandlungen, selbst wenn sie lebenserhaltend seien, unzulässig sind. Damit muss ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim, das die Patientenverfügung missachtet, damit rechnen, zu Schadenersatz aufgrund aufgedrängter Behandlung und Schmerzensgeld verurteilt zu werden. Ebenfalls führt eine wissentliche Aufdrängung von Leistungen gegen den Patientenwillen dazu, dass die Vergütungsverpflichtung des Patienten bzw. die der Krankenkasse entfällt. Damit ein Arzt oder die Angehörigen auch so handeln, wie Sie es festlegen, ist es wichtig, den eigenen Willen schriftlich niederzulegen. Dabei will dieses Buch Ihnen helfen. Auch für Bankgeschäfte sowie andere Rechte und Pflichten aus Verträgen ist es wichtig, Vorsorge zu treffen: Sie als Angehöriger können unter Umständen nicht einmal 100 Euro vom Konto des Kranken abheben oder überweisen. Was können Sie vorab tun, um für solche Fälle vorzusorgen? Wir empfehlen Ihnen, mit unserem vorliegenden WISO Vorsorgeplaner ein
Inhalt
Vorwort7 I Informationen zur Immateriellen Lebensvorsorge9 Einführung9 Häufig gestellte Fragen zu Rechtsvollmachten und Verfügungen10 IIPersönliche Angaben13 Einführung15 Persönliche Daten19 Persönliche Daten des (Ehe-) Partners22 Persönliche Daten der Kinder24 Vorschlag eines Partnerschaftsvertrages26 Zuordnung gemeinsam erworbener Gegenstände29 Wohnsituation32 Mietangelegenheiten35 Versicherungen37 Einkommenssituation60 Befreiungen und Vergünstigungen60 Finanzangelegenheiten61 Sonstige Finanzanlagen67 Allgemeine Vertragsangelegenheiten74 IIIVorsorge für den Krankheitsfall79 Ihr medizinischer Wille: Die Patientenverfügung*81 Eine Frage des Vertrauens: Die Vorsorgevollmacht*103 Die Betreuungsverfügung*: Bestellung durch das Gericht127 Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht*139 Post- und Zustellungsvollmacht 142 IVVorsorge für minderjährige Kinder145 Sorgerechtsverfügung147 Vermögenssorgeverfügung157 VVorsorge für den Todesfall161 Todesfall: Was Hinterbliebene bedenken sollten163 Bestattungsart und Bestattungsort165 Die Bestattungsgebühr167 Was sofort zu tun ist169 Wichtige Anschriften170 Trauerverfügung*171 Liste der im Todesfall zu benachrichtigenden Personen 178 Raum für handgeschriebene Testamente 181 Das Vermächtnis: Zuordnung bestimmter Erbstücke als Bestandteil des Testaments*183 Testamentshinterlegung/-Vollstrecker, Vormund und Erbvertrag184 Schiedsvereinbarung mit Hinweisen185 Organverfügung*: Entscheidung für das Leben 186 Festlegungen über die Versorgung und Pflege von Haustieren mit Hinweisen201 Leitfaden: Was nach einem Sterbefall grundsätzlich zu tun ist202 Raum für eigene Notizen206 Links207