Beschreibung
Die Personaldienstleistung Zeitarbeit ist ein unverzichtbares Mittel der modernen Personalplanung. Als eigenständige Branche unterliegt die Zeitarbeit besonderen gesetzlichen, rechtlichen und tariflichen Rahmenbedingungen. Durch die "Hartz"-Reformen wurde im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Gleichbehandlungsgrundsatz "equal treatment" verbunden mit einer Tariföffnungsklausel eingeführt. Hierdurch entwickelte sich eine Verbändelandschaft mit insgesamt drei Flächentarifverträgen in der Zeitarbeit. Dies und die unterschiedlichen Regelungen, Löhne und Zuschläge, konkurrierende Gewerkschaften, Rechtsstreite zur Tariffähigkeit und damit verbundene Schlagzeilen führen immer wieder zu Fragen und Unsicherheiten. Die Auswahl des "passenden" Tarifvertrages und vor allem die richtige Auslegung und Anwendung sind also grundlegende Voraussetzungen für die Durchführung und die Nutzung der Zeitarbeit. Dies gilt gleichermaßen für Zeitarbeits- wie Kundenunternehmen. Das Handbuch mit Kommentierung aller drei Zeitarbeitstarife gibt einen Überblick über die Systematik der Tarifverträge und hilft durch Vergleiche bei der Auswahl und Anwendung in der Praxis. Die ausführliche Kommentierung gibt anhand von Beispielen und Rechtsprechung eine klare Arbeitshilfe für die rechtssichere Anwendung der Tarifverträge und reduziert so das Risiko des "equal treatment". Eine Synopse der Tarifverträge sowie vergleichende Tariftabellen machen das Handbuch zum praktischen Begleiter in der Personaldienstleitung. Das Handbuch richtet sich als Praktiker-Kommentar sowohl an Zeitarbeitsunternehmen und Personalabteilungen von Kundenunternehmen als auch an Richter und Rechtsanwälte und ist als Arbeitshilfe für die tägliche Praxis gedacht.
Autorenportrait
Dr. Adrian Hurst ist promovierter Volljurist und seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über langjährige Branchenerfahrung in der Personaldienstleistung. Von 2003 bis 2008 war er Geschäftsführer des Ressorts Tarifwesen beim Bundesverband Zeitarbeit e.V. (BZA) und hat die Tarifverträge in der Zeitarbeit entscheidend mitgeprägt. Als Berater bei einem führenden Personaldienstleister konnte er sein spezielles Fachwissen in der Praxis eines internationalen Konzerns vertiefen. Seit 2010 hat er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei HURST § CONSULT, die auf das Recht der Personaldienst-leistungen spezialisiert ist (www.hurst-consult.de). Dr. Hurst ist Vertrauensanwalt des BZA, Fördermitglied im iGZ und Mitglied des Prüfungsausschusses der IHK NordWestfalen für den Ausbildungsberuf "Personaldienstleistungskaufmann/-frau". Er leitet als geschäftsführender Gesellschafter das "Institut für Personaldienstleistungen & Recht (IPR)".