Beschreibung
Wirtschaftswachstum und Wohlstand moderner Gesellschaften erfordern technischen Fortschritt. Gerade die Industrie forciert Verbesserungen, d.h. Produkt und/oder Prozessinnovationen, deren Kehrseite eine "schöpferische Zerstörung" ist, nämlich die Entwertung der veralteten Produkte, Produktionsmittel und prozesse. Auch wenn ein Hersteller den zuletzt erreichten Stand der Wissenschaft und Technik gern berücksichtigen, also bei der Konstruktion und Fabrikation einbeziehen würde und kraft Verkehrspflicht dazu auch gehalten ist, kann dies völlig unökonomisch und für das Unternehmen existenzgefährdend sein. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen erst nach Abschluss aller Planungen oder sogar nach Beginn der (Serien)Fertigung die wissenschaftliche Erkenntnis fortschreitet und eine Technik ermöglicht, mit der höhere Produktsicherheit erreichbar ist. Das wirft die - titelgebende - Frage auf, welche Anforderungen an die Produktsicherheit bei späterem Fortschritt von Wissenschaft und Technik zu stellen sind bzw. ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Herstellern Haftung droht, weil sie technologisch nicht Schritt halten (können). Dieser Frage wird anhand von Beispielfällen nachgegangen, es werden insbesondere die Auswirkungen auf die Konstruktions-, Fabrikations- sowie Instruktionspflichten und die Beweislastverteilung untersucht, zudem wird auf die Reichweite des ProdHaftG und die Auswirkungen eines Fehlerverdachts eingegangen