Checkliste 16

Checkliste für Aufstellung und Prüfung des Anhangs nach IFRS (Noten), IDW Farr Prüferchecklisten 16, Prüferchecklisten für den praktischen Einsatz

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783802125881
Sprache: Deutsch
Umfang: 222 S.
Format (T/L/B): 1.2 x 29.7 x 21 cm
Auflage: 9. Auflage 2022
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Ein vollständiger IFRS-Abschluss enthält neben der Bilanz, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Kapitalflussrechnung auch einen Anhang (IAS 1.10) - jeweils für das Berichtsjahr sowie mindestens das Vorjahr (IAS 1.38 f.). Die Anhang-angaben sind systematisch (IAS 1.113), z.B. in folgender Reihenfolge (IAS 1.114 (c)) darzustellen: Bestätigung der Übereinstimmung mit den IFRS, Erläuterung der wesentlichen Bilanzierungs und Bewertungsmethoden, ergänzende Informationen zu den in den Abschlussbestandteilen dargestellten Posten, sonstige Anhangangaben (z.B. Eventualverbindlichkeiten, nicht finanzielle Angaben). Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben für Unternehmen, die einen Abschluss unter Anwendung der Vorschriften des IASB aufstellen. Zusätzlich enthält sie die Angaben, die nach Ansicht des IASB wünschenswert bzw. freiwillig anzugeben sind sowie die Ausweis-pflichten, die alternativ auch im Anhang erfüllt werden können (sog. Wahlpflichtangaben). Die Checkliste dient sowohl zur Aufstellung als auch zur Prüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Verständlichkeit der im Anhang enthaltenen Angaben (Notes). Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der IASB-Vorschriften wird die Checkliste regelmäßig an die neuen bzw. überarbeiteten IAS/IFRS bzw. SIC/IFRIC angepasst. Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QS 1), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.