Die Erlaubnis zum Betreiben des E-Geld-Geschäfts

E-Geld-Definition, Vertrieb durch E-Geld-Agenten, Inhalte des Erlaubnisantrags, regelmäßige Anzeige- und Meldepflichten, Wirtschaftsrecht aktuell, RWS-Skript 386

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783814503868
Sprache: Deutsch
Umfang: XXI, 167 S.
Format (T/L/B): 1.3 x 22.5 x 14 cm
Auflage: 1. Auflage 2015
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Bitcoins, Barzahlen.de, paypal, NFC-Payment, Gutscheinkarten, Inkasso über Onlineplattformen - alternative Zahlungsmittel und -wege sind im Kommen und durchdringen mehr und mehr das Leben aller Bürger im Alltag. Das reicht so weit, dass heute fast jeder Supermarkt, jedes Büdchen und jede Tankstelle in den Vertrieb von E-Geld mit eingebunden ist und damit unter Aufsicht der BaFin steht. Oder vielmehr: stehen müsste. Denn die rasante wirtschaftliche Entwicklung in diesem Bereich ist von den betreffenden Wirtschaftskreisen aufsichtsrechtlich kaum nachvollzogen worden. So stehen immer wieder Einzelhändler vor dem Problem, dass die BaFin oder ein vom Wettbewerber angerufenes Gericht praktisch über Nacht das Geschäft untersagen kann. Der vorliegende Leitfaden bringt eine Orientierung in der facettenreichen Welt des E-Gelds. Zum einen beschreibt er Geschäftsmodelle und weist auf Möglichkeiten hin, diese so anzupassen, dass sie keiner Regulierung unterliegen. Zum anderen zeigt er praxisnah auf, wie ein Zulassungsantrag gestaltet sein sollte. Das Werk analysiert den E-Geld-Begriff gemäß § 1a Abs. 3 ZAG. Der Vertrieb von E-Geld-Produkten durch Dritte wird detailliert beschrieben, ebenso wie die von der Erlaubnis umfassten Tätigkeiten. Der Autor gibt genaue Auskunft über die Erlaubnisanforderungen nach § 8a Abs. 1 ZAG und die damit verbundenen Gebühren, Bearbeitungsfristen sowie die laufende Aufsicht.

Autorenportrait

Gustav Meyer zu Schwabedissen, Rechtsanwalt in Düsseldorf, ist seit Jahren in den Bereichen Kapitalmarktrecht, Mezzanine-Finanzierung und Gesellschaftsrecht tätig. Er ist durch zahlreiche Fachpublikationen ausgewiesen und zudem gefragter Interviewpartner zu kapitalmarktrechtlichen Fragen.  

Inhalt

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