Beschreibung
In der SBZ und in der späteren DDR kam es nach 1945 auch zu Neuregelungen im Umgang mit Geschlechtskranken. So wurden die Rechte der Zwangseingewiesenen stark beschränkt. Die Umsetzung dieser normativen Grundlagen in der Praxis wurde am Beispiel des Fürsorgeheims für Geschlechtskranke Schloss Osterstein in Zwickau, dem Fürsorgeheim für Geschlechtskranke Leipzig-Thonberg und der geschlossenen Venerologischen Station Leipzig-Thonberg untersucht.
Autorenportrait
Dr. Maximilian Schochow, geb. 1973, 1997-2003 Studium der Theaterwissenschaft und Politikwissenschaft an der Universität Leipzig, 2008 Promotion, 2006-2016 wiss. Mitarbeiter an der Universität Leipzig und an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit 2016 am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Ulm.