Beschreibung
Die 2008 in Kraft getretene UN-Konvention hat das Ziel, Menschen mit Behinderung eine maximale gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Durch ein effektives Monitoring soll gesichert werden, dass die Vereinbarungen der Konvention nicht nur schöne Worte bleiben, sondern auch zu einer tatsächlichen Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen führen. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Bereiche, auf die sich die Konvention richtet, im Überblick dargestellt. Vertiefend wird auf die Auswirkungen im Bereich von Bildung und Erziehung eingegangen.
Autorenportrait
Christel Rittmeyer, Dr. phil. habil., ist Diplom-Pädagogin und Lehrerin für Grund-, Haupt- und Sonderschulen. Derzeit arbeitet sie als Konrektorin an der Alfred-Adler-Schule Düsseldorf und Apl. Professorin an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg.
Leseprobe
Textprobe:These 13:Durch den Monitoringausschuss wird die Umsetzung der UN-Konvention unterstützt.Die Umsetzung wird allem voran dadurch unterstützt, dass die Vertragsstaaten verpflichtet sind, den Vereinten Nationen über die Umsetzung Bericht zu erstatten. Zur Erfüllung dieser Ausgabe wurde in der Bundesrepublik ein Monitoringausschuss eingerichtet. Diese Aufgabe ist dem Deutschen Institut für Menschenrechte Berlin übertragen worden.Personen mit Behinderung, die ihre Rechte verletzt sehen, können sich an nationale Beschwerdestellen wenden. Sind deren Rechtsmittel ausgeschöpft, so kann eine übernationale Beschwerdestelle angerufen werden.These 14:Die EU unterstützt die Umsetzung und arbeitet dabei mit der Universität Leeds (Professor Mark Priestley) zusammen.Eine Umsetzungspflicht besteht auch gegenüber der EU im Rahmen des Disability Action Plan (DAP). Dessen Strategien für 2008-2009 decken sich mit den Zielen der UN-Konvention. Der DAP soll deshalb laut EU zur praktischen Umsetzung der UN-Konvention beitragen.Daneben gibt es ein transnationales Netz unabhängiger Forschungseinrichtungen und Expertinnen zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse. Dieses ist bei der Universität Leeds (GB) angesiedelt und wird maßgeblich von Professor Mark Priestley koordiniert. These 15:Gemäß dem Theorieansatz der konstruktivistischen Schule unterstützt der Menschenrechts d i a l o g die Umsetzung der Menschenrechte.Ein solcher D i a l o g kann auch die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterstützen.Viele sprechen im Zusammenhang mit den Menscherechten von einer Implementierungskrise. Wie Hathaway von der Universität Yale in einer Studie 2002 aufgezeigt hat, führte die Ratifizierung von Menschenrechtsabkommen in vielen Staaten auch nach längeren Zeitperioden nicht zu einer statistisch signifikanten Verringerung von Menschrechtsverletzungen. Dies, so ihre Erklärung, weil es an einem effektivem Monitoring mangele (vgl. WÜRTH/SEIDENSTICKER 2005, 11). Ratifizierung ist deshalb e i n Ziel, Durchsetzung der Bestimmungen e i n w e i t e r e s (und: anderes). Die Durchsetzung kann jedoch von Dialogen erheblich unterstützt werden. Dialoge, das sind öffentlich angekündigte Verfahren, mit denen Staaten politische Gespräche über Menschenrechte einleiten (vgl. HÜRTH/SEIDENSTRICKER 2005, Einleitung Seite 9).Die sogenannte realistische Schule nimmt einzig und allein wirtschaftlichen Zwang als wirksames Motiv für die Umsetzung von Menschenrechten an. Sie gibt keine Erklärung dafür, wie wirtschaftlich starke Staaten zur Umsetzung der Menschenrechte gebracht werden können. Das konstruktivistische Modell argumentiert anders. Zwar hat auch dieses Modell Schwächen. Es erscheint mir persönlich aber, allerdings in einer noch weiter erlaborierten Form, gegenwärtig als das erklärungsstärkere. Auf dieses Modell kann hier nicht im Detail eingegangen werden. Von HÜRTH und SEIDENSTICKER wird jedoch weiterführende Literatur genannt, die eine gründlichere Auseinandersetzung ermöglicht.Es können hier nur die fünf von diesem Modell angenommenen Phasen vorgestellt werden, in deren letzter die Möglichkeit zur Normbeachtung besteht.
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