Beschreibung
Aus dem Vorwort: Die Immobilienbranche boomt. Immobilientransaktionen reagieren auf die steigende Nachfrage. Folge sind nicht nur Preisteigerungen. Das Vorliegen eines Verkäufermarktes in Metropolregionen hat auch Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung. Der Gesetzgeber hat durch die Mitwirkung des Notars an Immobiliengeschäften der Sondersituation am Grundstücksmarkt Rechnung getragen. Die notarielle Form soll vor allem die Benachteiligung unerfahrener und ungewandter Beteiligter verhindern. Die Vertragsgestaltung im Immobilienrecht gehört deshalb bereits seit Schaffung des BGB, soweit es den Schutz des Veräußerers betrifft, und seit 1973 auch zum Schutz des erwerbers zu den kernbereichen notarieller Tätigkeit.