Beschreibung
노동법은 우선 사용자와 근로자(노동법 적용을 받는 모든 당사자) 그리고 그들이 소속된 조직과 그 대변자 사이의 법적관계를 정하고 있다. 이 밖에도 노동법은 종속적 업무관계 속에 있는 모든 사람을 특별히 보호하는 역활을 한다. 이러한 노동활동의 전면에는 근로활동을 하는 모든 근로자가 있다는 것이다. 본서는 (노동법) 일목요연하게 정선된 노동법의 다면성을 설명하고 있다. 즉 노사관계에 관한 모든 것을 다루었다. 근로자가 입사에서 부터 퇴직 때까지 취업기간 중에 일어날 수 있는 모든 관점을 제시하였다. 또한 노동법의 연대법적 측면, 경영체계, 임금규정, 파업권, 노동보호권 그리고 노동재판 절차와 내용까지 수록하였다. 따라서 본서는 노동법을 연구하는 대학생, 사용자, 근로자, 노조원등에게 유용하게 사용될 것이다. 그리고 노조가 실무적으로 노동법 적용 방향을 정하는데 중요한 참고 자료로 채택할 수 있다.
Autorenportrait
Prof. Dr. Peter Pulte studierte nach einer kaufmännischen Berufsausbildung Rechtswissenschaften. Danach arbeitete er über zwanzig Jahre in der Industrie und spezialisierte sich auf die Bereiche Arbeitsrecht und Personalwesen. Seit 1996 ist er Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Gelsenkirchen.
Leseprobe
(Vorwort der deutschen Originalausgabe) Im Rahmen einer Wirtschaftsordnung haben die Regelungen des Arbeits-rechts eine herausragende Bedeutung, da sie in besonderer Weise die Stel-lung des Menschen in der Arbeitswelt betreffen. Das heutige Arbeitsrecht hat sich im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert mit der Vielzahl der abhängig beschäftigten Arbeitneh-mer aus dem Dienstvertragsrecht des BGB entwickelt. Kennzeichnend war, dass der Arbeitsvertrag zur allgemeinen Grundlage des Arbeitsver-hältnisses wurde und infolge eines Überangebots an Arbeitskräften die Arbeitsbedingungen sehr schlecht waren. So sah sich der Staat veranlasst, Arbeitsschutzvorschriften zu erlassen und Regelungen zur Sozialversiche-rung einzuführen. Diese Entwicklung und Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer setzten sich während der Weimarer Republik fort. Wäh-rend der nationalsozialistischen Zeit wurde diese Entwicklung gestoppt; an Stelle kollektiver Vereinbarungen trat die autoritäre Ordnung: Tarifver-träge wurden durch vom Staat erlassene Tarifordnungen ersetzt, die Ge-werkschaften und Arbeitgeberverbände wurden aufgelöst. Nach 1945 sind in der Bundesrepublik Deutschland die früheren Rege-lungen des Arbeitsrechts planmäßig und systematisch weiterentwickelt worden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der betrieblichen und überbetriebli-chen Mitbestimmung, wie auch hinsichtlich der Rechte des einzelnen Ar-beitnehmers. So hat sich im Lauf der Zeit das Arbeitsrecht von einem Randgebiet des Zivilrechts zu einer eigenständigen, umfassenden Rechtsmaterie entwickelt. Das Arbeitsrecht wird auch oft als Sonderrecht der Arbeitnehmer be-zeichnet. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass nicht nur die Ar-beitnehmerseite, deren Schutzbedürftigkeit in jedem modernen Staatswe-sen durch die Gesetze des Arbeitsrechts anerkannt ist, geregelt ist. Das Ar-beitsrecht umfasst auch die Rechtsbelange auf der Arbeitgeberseite (Schutz vor unbilliger Beeinträchtigung seiner unternehmerischen Gestal-tungsfreiheit), und ist somit ein Berufsrecht für beide Seiten. In erster Linie will das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Ar-beitgeber und Arbeitnehmer - den Parteien des Arbeitsrechts - und deren Organisationen und Interessenvertretern regeln. Darüber hinaus dient es dem besonderen Schutz aller in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen. Im Vordergrund des Arbeitslebens steht der Mensch mit seiner persönli-chen Arbeitsleistung. Die große Bedeutung des Arbeitsrechts ergibt sich durch die persönliche Betroffenheit des Einzelnen und/oder seiner beruflichen und gesellschaft-lichen Verpflichtungen. In der nachfolgenden Darstellung des Arbeitsrechts wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bewusst auf die Behandlung von Detailproblemen verzichtet, wie auch auf Rechtsprechungs- und Lite-raturhinweise.