Beschreibung
Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 am 25.12.2008 sowie den damit verbundenen Änderungen im Kreditwesengesetz (KWG) ergeben sich für Finanzierungsleasing- und Factoringunternehmen weitreichende Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitskreis Leasing und Factoring des IDW Hinweise zur praktischen Lösung der neuen Anforderungen erarbeitet und berücksichtigt dabei u.a. folgende Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung von Finanzierungsleasing- und Factoringunternehmen: Qualifikation als Finanzdienstleister Anwendung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Anzeige und Meldevorschriften gemäß §§ 14, 24 KWG Auswirkungen auf Jahresabschluss und Lagebericht (einschließlich Anwendung der Formblätter gemäß RechKredV) Neue Bewertungsmöglichkeiten gemäß §§ 340f, 340g HGB Besonderheiten bei der Jahresabschlussprüfung Risikotragfähigkeitsrechnung Substanzwertrechnung zur Ermittlung des Risikodeckungspotenzials.