Beschreibung
(1) Wer einen Kredit aufnimmt, leistet als Entgelt dafUr Zahlungen. D i ese Zah 1 ungen set zen s i ch rege lma~ i 9 aus e i nem BUnde 1 von E i n zelelementen zusammen, welche sich unter anderem nach Art, Hohe, Zah 1 ungshauf i gke it, Bezugsbas i s und Verrechnungsmodus untersche i den. Sie enthalten nicht nur eine Gro~en-, sondern auch eine zeit liche Struktur und stehen teilweise im Abhangigkeitsverhaltnis zu einander. So gehen sie miteinander eine komplexe Verbindung ein, die sich nicht durch blo~e Summation der Komponenten nachvollzie hen la~t. Erst mittels einer Verdichtungsmechanik, welche mathema tischen Verknupfungsregeln folgt, lassen sich diese Komponenten zu einer Gesamtzahl komprimieren, die man als Kreditpreis bezeichnet. Will man Kreditpreise vergleichen, so erfordert dies, da~ man alle preisrelevanten Komponenten erfa~t und auf ihre Teilhabe am Zu standekommen des Gesamtpreises untersucht. Dabei trifft man auf eine gro~e Vielfalt konkreter Erscheinungsformen. Diese Vielfalt erschwert nicht nur den Oberblick. Sie macht es in der Regel dem Kreditsuchenden unmoglich, auf der Grundlage einer solchen Ansamm lung von Teilpreisen Konditionsvergleiche anzustellen. Er vermag naml ich die verschiedenen Preisbestandtei le nicht zueinander in 1 Beziehung zu setzen ).
Autorenportrait
Inhaltsangabe(Einführung in die Thematik, Eingrenzung des Gegenstandes der Arbeit und Gang der Untersuchung).- I Die Preisbildung bei Privatkrediten Anhand Konkreter Erscheinungsformen.- 1 Gegenstand und Methodik einer empirischen Untersuchung.- 1.1 Vorbemerkungen.- 1.2 Gegenleistung des Kreditnehmers als Untersuchungsgegenstand.- 1.3 Die einzelnen Komponenten der Gegenleistung.- 1.3.1 Entgelte für Zahlungsmittelnutzung.- 1.3.1.1 Nominalzins.- 1.3.1.2 Damnum (Disagio) und Agio.- 1.3.2 Entgelte für Zahlungsmittelverfügbarkeit.- 1.3.3 Entgelte für empfangene Arbeitsleistungen.- 1.3.4 Entgelte für Inanspruchnahme von Dritthaftung.- 1.3.5 Kreditrückzahlung.- 1.3.6 Zusatz- und Annuitäten-Zuschußdarlehen.- 1.4 Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes.- 1.5 Bei der Erhebung angewandte Verfahrenstechniken.- 2 Ergebnisse einer empirischen Untersuchung.- 2.1 Vorbemerkungen.- 2.2 Art und nominelle Höhe von Gegenleistungen.- 2.2.1 Entgelte für Zahlungsmittelnutzung.- 2.2.1.1 Nominalzins.- 2.2.1.2 Damnum (Disagio) und Agio.- 2.2.2 Entgelte für empfangene Arbeitsleistungen.- 2.2.2.1 Bearbeitungsgebühr.- 2.2.2.2 Vermittlungsgebühr.- 2.2.2.3 Schätz(ungs)gebühr.- 2.2.2.4 Kontoführungsgebühr.- 2.2.3 Entgelte für Zahlungsmittelverfügbarkeit.- 2.2.4 Entgelte für Inanspruchnahme von Dritthaftung.- 2.2.5 Kreditrückzahlung.- 2.2.5.1 Rückzahlung/Fälligkeit in einer Summe.- 2.2.5.2 Annuitäten- und Ratentilgung.- 2.3 Konditionsbindungsdauer.- 2.3.1 Zinsbindungsdauer.- 2.3.2 Geltungsdauer von Tilgungsvereinbarungen.- 2.4 Beginn der Zahlungspflicht (Zahlungsfälligkeit).- 2.4.1 Beginn der Zinszahlungspflicht.- 2.4.2 Beginn der Provisionszahlungspflicht.- 2.4.3 Beginn der Tilgung/Kreditrückführung.- 2.5 Häufigkeit der Zahlungen.- 2.5.1 Einmalige Zahlungen.- 2.5.2 Laufende Zahlungen.- 2.6 Zeitlicher Bezug der Zahlungen zur Berechnungsperiode.- 2.7 Bezugsbasis der Zahlungen.- 2.8 Zusatz-Darlehen und Annuitäten-Zuschupdarlehen.- 2.8.1 Möglichkeiten und Umfang von Zusatz- und Zuschußdarlehen.- 2.8.2 Zins- und Tilgungssätze von Zusatz-/Zuschupdarlehen.- 2.9 Effektiver Jahreszins nach PAngV 1985 - anstelle einer Zusammenfassung.- II Rechts- und Rechenregeln der Preisangabenverordnung.- 3 Rechtliche Rahmenbedingungen.- 3.1 Vorbemerkungen.- 3.2 Die Preisangabenverordnung von 1973 als Vorläuferin der geltenden Regelung.- 3.2.1 Gesetzesimmanente Probleme.- 3.2.1.1 Gesetzliche Einführung des "effektiven Jahreszinses" bei ungenügender Bestimmtheit des Regelungsinhalts.- 3.2.1.2 Meinungsstreit über den sachlichen Geltungsbereich.- 3.2.1.3 Wechsel in der Methode der Berechnung des Effektivzinses und des Umfanges der einzurechnenden Komponenten.- 3.2.1.4 Unterschiedliche Auffassungen über die Verrechnung aperiodisch begründeter Lasten.- 3.2.2 Gesetzestranszendente Probleme.- 3.2.2.1 Ungewißheit zivilrechtlicher Konsequenzen.- 3.2.2.2 Fehlen einer verfassungsmäßigen Ermächtigungsgrundlage.- 3.3. Die Preisangabenverordnung von 1985 (PAngV 1985).- 3.3.1 Zielsetzung.- 3.3.2 Regelungsinhalt des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV 1985.- 3.3.3 Der "effektive Jahreszins" als Preis.- 3.3.3.1 Definitionen.- 3.3.3.2 Berechnungsmethode.- 3.3.3.3 Einzubeziehende und nicht einzubeziehende "Faktoren".- 3.3.3.4 Angaben- und Rechengenauigkeit.- 3.3.3.5 Zusatzangaben.- 3.3.3.6 Preisangaben bei Krediten, deren Konditionen nicht über die gesamte Laufzeit fest sind.- 3.3.3.7 Laufzeit.- 3.3.3.8 Abweichende Behandlung von Kontokorrentkrediten.- 3.4 Bestrebungen zur Vereinheitlichung des Preisangabenrechtes auf EG-Ebene.- 4 Rechenverfahren zur Ermittlung des Effektivzinses - unter Voranstellung der nach PAngV anzuwendenden Rechenregeln.- 4.1 Vorbemerkungen.- 4.2 Berechnung und Kontrolle des effektiven Jahreszinses nach PAngV 1985.- 4.2.1 Bildung einer Zahlungsreihe.- 4.2.2 Berechnung des effektiven Jahreszinses.- 4.2.2.1 Einführung des internen Zinsfußes als investitionstheoretische Kennziffer.- 4.2.2.2 Behandlung unterjährlicher Zahlungen.- 4.2.2.3 Behandlung "gebrochener" Laufzeiten.- 4.2.2.4 Erweiterung der Gleich