Die Zehner-Gruppe

Stellung und Kooperation der Zehner-Gruppe im internationalen Währungssystem (Bankwirtschaftliche Studien, Folge 2)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783790800173
Sprache: Deutsch
Umfang: x, 290 S.
Auflage: 1. Auflage 1970
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Seit Anfang der sechziger Jahre haben zehn Industrienationen der frei en Welt - Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Groß britannien, Italien, Japan, Kanada, die Niederlande, Schweden und die Vereinigten Staaten - aufgrund ihrer währungspolitischen Kooperation eine unübersehbare Stellung innerhalb des internationalen Währungssy stems aufgebaut. Mit dem Beginn der währungspolitischen Koopera tion dieser Industrienationen ist für sie die Bezeichnung Zehner-Grup pe gebräuchlich geworden. Die Kooperation der Mitglieder der Zehner-Gruppe hat im Einzelfall weltweites Interesse geweckt, und zwar insbesondere dann, wenn sie darauf gerichtet war, die Krisen zu überwinden, welche das interna tionale Währungssystem in immer kürzeren Intervallen erschütterten und dabei nicht nur die monetäre Basis der Weltwirtschaft zuzerstö ren drohten, sondern darüber hinaus den Integrationsprozeß der Welt wirtschaft gefährdeten. Weniger sichtbar für die breite Öffentlichkeit, aber nicht minder bedeutend für die Entwicklung der Weltwirtschaft sind die Bemühungen der Mitglieder der Zehner-Gruppe um eine Re form des internationalen Währungssystems. Mit der vorliegenden Arbeit wird versucht, die Stellung und Koopera tion der Zehner-Gruppe im internationalen Währungssystem, dessen Grundlage die Statuten des Internationalen Währungsfonds sind, darzu stellen. Zu diesem Zweck wird in einem ersten Teil der Rahmen zur Kooperation innerhalb der Zehner-Gruppe beschrieben. Im zweiten Teil werden Ausgangspunkt und Grundlagen der Kooperation der Zeh ner-Gruppe dargelegt. Der dritte Teil befaßt sich mit der Kooperation der Mitglieder der Zehner-Gruppe in den Jahren 1963 bis 1969; dabei liegt das Schwergewicht einerseits auf den Maßnahmen zur Überwin dung akuter Währungskrisen, andererseits auf den Maßnahm~m zur Re form des internationalen Währungssystems.

Autorenportrait

InhaltsangabeErster Teil 1 Der Rahmen zur Kooperation der Zehner-Gruppe.- 11 Der Internationale Währungsfonds als Zentrale Institution im Internationalen Währungssystem.- 111 Die Organisation und Geschäftsführung des Internationalen Währungsfonds.- 112 Die Ziele des Internationalen Währungsfonds.- 1121 Förderung der Stabilität der Wechselkurse.- 1122 Errichtung eines multilateralen Zahlungssystems und Beseitigung von Devisenverkehrsbeschränkungen.- 1123 Überbrückung von Zahlungsbilanzstörungen.- 113 Die traditionellen Mittel des Internationalen Währungsfonds zur Überbrückung von Zahlungsbilanzstörungen.- 1131 Allgemeine finanzielle Grundlage.- 1132 Ziehungsrechte.- 1133 Bereitschaftskredite.- 12 Private Kurzfristige Kapitalbewegungen Zwischen den Mitgliedsländern des Internationalen Währungsfonds.- 121 Die Grundformen privater kurzfristiger Kapitalbewegungen.- 1211 Zins induzierte Kapitalbewegungen.- 1212 Risikoinduzierte Kapitalbewegungen.- 1213 Spekulative Kapitalbewegungen.- 122 Die Auswirkungen privater kurzfristiger Kapitalbewegungen.- 123 Die Unterstützung des Internationalen Währungsfonds für seine Mitglieder bei privaten kurzfristigen Kapitalbewegungen.- Zweiter Teil 2 Die Bildung der Zehner-Gruppe.- 21 Die Basler Absprache der Notenbanken zur Abwehr Privater Kurzfristiger Kapitalbewegungen.- 211 Die Ausgangslage für die Basler Absprache.- 212 Die Abwehrmaßnahmen aufgrund der Basler Absprache.- 213 Kritische Würdigung der Basler Absprache.- 22 Die Allgemeinen Kredit Vereinbarungen der Zehner-Gruppe mit dem Internationalen Währungsfonds.- 221 Die Ausgangslage für die Allgemeinen Kreditvereinbarungen.- 222 Die Grundzüge der Allgemeinen Kreditvereinbarungen.- 2221 Teilnehmer, Zusammensetzung und Laufzeit.- 2222 Verfahren der Kreditgewährung.- 2223 Ausstattung der Kreditforderungen.- 223 Die Assoziierung der Schweiz als Nichtmitglied des Internationalen Währungsfonds mit den Allgemeinen Kreditvereinbarungen.- 224 Kritische Würdigung der Allgemeinen Kreditvereinbarungen unter Berücksichtigung ihres Verhältnisses zur Basler Absprache.- Dritter Teil 3 Die Kooperation der Mitglieder der Zehner-Gruppe in den Jahren 1963-1969.- 31 Die Kooperation bei der Bereitstellung von Devisenhilfen.- 311 Die Bereitstellung von Devisenhilfen für das Pfund Sterling 1963.- 312 Die Bereitstellung von Devisenhilfen 1964.- 3121 Die Devisenhilfen für die italienische Lira.- 3122 Die Devisenhilfen für das Pfund Sterling.- 313 Die Bereitstellung von Devisenhilfen für das Pfund Sterling 1965.- 314 Die Bereitstellung von Devisenhilfen für das Pfund Sterling 1966.- 315 Die Bereitstellung von Devisenhilfen für das Pfund Sterling 1967.- 316 Die Bereitstellung von Devisenhilfen 1968.- 3161 Die Devisenhilfen für den kanadischen Dollar.- 3162 Die Devisenhilfen für das Pfund Sterling.- 3163 Die Devisenhilfen für den französischen Franc.- 317 Die Bereitstellung von Devisenhilfen 1969.- 3171 Die Devisenhilfen für das Pfund Sterling.- 3172 Die Devisenhilfen für den französischen Franc.- 32 Die Kooperation bei der Reform des Internationalen Währungssystems.- 321 Die Untersuchung des internationalen Währungssystems und des Bedarfs an Internationaler Liquidität 1963/1964.- 3211 Gegenstand und Träger der Untersuchung.- 3212 Grundzüge der Untersuchung.- 3213 Ergebnisse der Untersuchung.- 322 Die Untersuchung zur Ergänzung des Bestands an internationaler Liquidität 1964/1965.- 3221 Gegenstand und Träger der Untersuchung.- 3222 Grundzüge der Untersuchung.- 3223 Wichtigste Kontroversen.- 323 Die Errichtung des Systems der Sonderziehungsrechte im Internationalen Währungsfonds zur Ergänzung des Bestands an internationaler Liquidität im Bedarfsfall.- 3231 Projektierung des Systems der Sonderziehungsrechte.- 32311 Erste Verhandlungsphase 1965/1966.- 32312 Zweite Verhandlungsphase 1966/1967.- 32313 Dritte Verhandlungsphase 1967/1968.- 3232 Grundzüge des Systems der Sonderziehungsrechte.- 32321 Sonderziehungskonto und Teilnehmer.- 32322 Zuteilung und Verwendung der Sonderziehungsrechte.-