Beschreibung
Die 11. Niedersächsische Fachtagung, die noch beim letzten Mal unter Niedersächsischer Kommunalrechtskongress firmierte, findet erneut im hybriden Format statt. Die hybride Technik ist schon längst auch ein für Gremiensitzungen relevantes Thema geworden. Viele konnten sich durch die Ausnahme während der Corona-Zeit einen eigenen Eindruck davon verschaffen, welche Vor- und welche Nachteile eine Veranstaltung in Präsenz und im virtuellen Format jeweils mit sich bringt. Wer jedoch an einer Teilnahme vor Ort gehindert ist, beispielsweise aus beruflichen, gesundheitlichen oder verkehrstechnischen Gründen, der hat durch das Angebot, dass die Tagung auch virtuell besucht werden kann, die Gelegenheit, zumindest auf diese Weise dabei zu sein. Nach wie vor werden auf der Tagung nicht nur rein kommunalrechtliche Themen behandelt, es wird sich also nicht etwa in jedem der Vorträge mit Paragrafen, Absätzen und Varianten gesetzlicher Vorschriften beschäftigt. Selbstverständlich gehört eine solche thematische Betrachtung dazu, allerdings wurden in der Vergangenheit bewusst auch solche Beiträge aufgenommen, die das kommunalrechtliche Gebiet nur streiften, aber auch in das Interessenspektrum der Teilnehmer passten. Das Entscheidende bei der Tagung war und ist, dass sie sich nicht einem (Ober-)Thema unterwirft, sondern jedes Jahr auf´s Neue die Vielfalt anbietet, die sich allein schon anhand der Verschiedenheit der unterschiedlichen Kommunen ablesen lässt: ob große oder kleine Kommune, ob Samtgemeinde, Landkreis, Region, Stadt oder sonstige Gemeinde, ob gar nicht aus dem kommunalen Bereich, sondern bei der Verwaltung des Landes Niedersachsen oder einer anderen Institution: für jedermann und -frau kann etwas dabei sein. Auch dieser Tagungsband hat eine gewisse Tradition, erscheint er doch seit dem 3. Niedersächsischen Kommunalrechtskongress wie eine Art Bonusmaterial zu der eigentlichen Veranstaltung. Die Idee hinter dieser festen Institution ist es, dass die Vorträge nicht nur um das Fundament der Schriftlichkeit ergänzt, sondern auch mit weiteren Hintergründen angereichert werden. Zudem kann so erreicht werden, dass (Unter-)Themen, die sich entweder wegen des begrenzten Zeitfensters auf der Tagung nicht gut vertiefen lassen, dass sich manche Inhalte, die sich schriftlich anschaulicher darstellen lassen, womöglich in einer Tabelle, und auch, dass einige Aussagen, die des Belegs bedürfen oder mit einer Fußnote auf eine weiterführende Vertiefung hinweisen, in einem Tagungsband dargestellt werden. Zudem (und daher sollte dieser Band immer nur als Erweiterung und nicht als Ersatz für die Teilnahme an der Kommunalfachtagung angesehen werden!) ermöglicht das Verfassen eines schriftlichen Beitrags zum mündlichen Vortrag, dass bei Letzterem auch ins Unreine gesprochen sowie hier und dort eine hintergründige Anekdote, eine nicht geheimhaltungswürdige, aber doch Insider-Information platziert werden kann. Dies lockert nicht nur den jeweiligen Vortrag selbst auf und macht die möglicherweise vom Titel her gesehen sperrige Thematik deutlich lebendiger und greifbarer, sondern es ermöglicht auch den Referierenden eine noch gründlichere Vorbereitung und den Teilnehmenden die Möglichkeit, anhand des Tagungsbandes das ein oder andere noch einmal zu vertiefen. Beispielsweise bieten im schriftlichen Text gegebenenfalls genannte Quellen, der Verweis auf eine Rechtsprechung, eine in anderen Bundesländern anders gestaltete Gesetzesvorschrift oder eine in der Historie versunken zu scheinende Regelung, dass die Teilnehmenden, die Materie bei Bedarf an den von ihnen gewünschten Stellen noch einmal kurz auffrischen, ausbauen und verknüpfen sowie manchen Hinweisen nachgehen und manche Ideen aus dem Vortrag aufgreifen können. Man kann sich in dem Wissen, eine Verschriftlichung zu erhalten, noch besser dem Vortrag selbst und seinen Feinheiten widmen. Auch dies ist der Vorteil des Tagungsbandes, dessen Beiträge nicht immer verwissenschaftlicht sein müssen.