Beschreibung
Airbnb stellt eine millionenfach genutzte Plattform zur Vermittlung von Unterkünften zur Verfügung. Es stellt sich die Frage, wie das Verhältnis zwischen Gastgeberin und Gast vertragsrechtlich zu qualifizieren ist. Für das neuere Phänomen der Sharing Economy bestehen keine eigenständigen Regeln. Deshalb ist es interessant zu untersuchen, wie unterschiedliche Rechtskreise - das Civil und das Common Law - damit umgehen. Dabei zeigt sich, dass das englische Recht wenig typenspezifisches Vertragsrecht kennt und es deshalb eine grosse Flexibilität bietet. Doch auch im schweizerischen Vertragsrecht besteht genügend Freiraum, um sachgerechte Ergebnisse zu ermöglichen. Eine allgemeingültige Einordnung des Vertragsverhältnisses ist nicht möglich. Abzustellen ist auf den Einzelfall. In beiden Rechtsordnungen ist dabei das Mietrecht von Bedeutung.