Beschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1.7, Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einer kurzen Begriffsdefinition wird das Finanzierungsleasing zunächst aus zivilrechtlicher Sicht beleuchtet. Somit wird es dem Leser ermöglicht später die Besonderheiten der steuerlichen Betrachtungsweise nachzuvollziehen. Dabei wird der Zurechnung des Leasinggegenstandes die entscheidende Bedeutung beigemessen. Im Rahmen der Zurechnung wird der grundlegende Entschluss über das Vorgehen bei der steuerlichen Einordnung des Finanzierungsleasing getroffen. Erst durch eine Entscheidung über die Zurechnung des Gegenstandes können Fragen der ESt (sofortige Abziehbarkeit der Leasingzahlungen als Betriebsausgabe?), die spezifische bilanzielle Behandlung (wann kommt es zu aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten?), umsatzsteuerliche Besonderheiten (liegt eine Lieferung oder Nutzungsüberlassung vor?), Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Investitionszulage (Investitionszulage kann nur der erhalten, dem die Sache zugerechnet wird) und gewerbesteuerliche Probleme abschließend geklärt werden. Die Zuordnung des WG stellt demnach die Grundlage und den Kernpunkt der steuerlichen Auseinandersetzung mit Verträgen des Finanzierungsleasing beweglicher Wirtschaftsgüter dar. Es bedarf einer gründlichen Diskussion des Zurechnungsaspektes, denn eine falsche Zuordnung des Leasinggegenstandes würde zu einer Unbrauchbarkeit aller weiteren Überlegungen bezüglich der bilanziellen und einzelsteuerspezifischen Behandlung des Finanzierungsleasing führen. Für die Zurechnung spielt der Begriff des ?wirtschaftlichen Eigentums? eine herausragende Rolle. Bei den Erläuterungen werden speziell die Belange des Finanzierungsleasing beleuchtet. Für darüber hinausreichende Problemstellungen (Besonderheiten beim Mietkauf, Sicherungseigentum usw.) sind analoge Grundsätze anzuwenden. Deren Besonderheiten waren aufgrund der notwendigen Einschränkung des Themas und der Spezialisierung auf Finanzierungsleasing nicht Gegenstand der Arbeit. In der Praxis wird sich weitestgehend an den Erlassregelungen orientiert, um eine Planungs- und Rechtssicherheit zu erreichen. Daher sollen zunächst anhand der Meinung der FinVerw die einzelnen Zurechnungskriterien dargestellt werden. Ausgehend davon werden sogleich abweichende Meinungen, Kritiken und die persönliche Auffassung des Verfassers erläutert. Dabei werden natürlich auch von den Erlassregelungen nicht erfasste Vertragsgestaltungen zu erörtern sein.