Gemeinden für Hamburg und die Neugliederung der norddeutschen Länder zu einem Nordstaat

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638164009
Sprache: Deutsch
Umfang: 17 S., 0.47 MB
Auflage: 1. Auflage 2003
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Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Universität Hamburg (Sozial-& Wirtschaftsgeschichte), Veranstaltung: Kommunale Selbstverwaltung am Beispiel der Region Hamburg im 19. und 20. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: In keinem der 16 deutschen Bundesländer gibt es eine kommunale Selbstverwaltung die der des Stadtstaates Hamburg gleich ist. Gemeinden, wie sie in Flächenländern zu finden sind, existieren in Hamburg nicht. Die Hamburger Bezirke besitzen nicht den gleichen Status wie Gemeinden. Seit Verabschiedung der Hamburger Verfassung im Jahre 1952 besteht Hamburg als Einheitsgemeinde. Die Hamburger Bezirke stellen nur eine untergeordnete Verwaltungseinheit dar, die dem Senat einiges an Arbeit abnimmt, hierbei aber nur über sehr begrenzte Mittel verfügt. Dieses gilt sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht. In der Hamburgischen Verfassung kommt das Wort Bezirke nicht vor. Die einfache Mehrheit in der Bürgerschaft würde genügen um das gesamte Bezirksverwaltungsgesetz aufzuheben. Das dieses seit 1949 nicht passiert ist, zeigt wie fest verankert die Bezirke in Hamburg sind.Ob diese Verwaltungsform vorteilig oder nachteilig ist wird seit bestehen des Systems kontrovers diskutiert. In dieser Arbeit wird erörtert ob eine Kompetenzerweiterung der Bezirke, oder gar eine Neuordnung mit Gemeinden sinnvoll wäre. Hierbei soll insbesondere auf die Streitschrift von Werner Thieme eingegangen werden. An den von Werner Thieme aufgestellten Thesen und seinem Modell für eine Neugliederung Hamburgs mit Gemeinden, können Vor- und Nachteile der Schaffung einer eindeutigen kommunalen Selbstverwaltung für Hamburg sehr gut dargestellt werden. Hierbei wird bewusst nicht auf jedes von Thiemes Argumenten eingegangen, da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls das neue Bezirksverwaltungsgesetz vom 11. Juni 1997 in der Fassung mit den Änderungen vom 4. November 1997 untersucht werden.Im zweiten Teil der Arbeit wird die Rolle Hamburgs in einem oft diskutierten Nordstaat erörtert. Wie sollte dieser Nordstaat aussehen und welchen Status könnte Hamburg, als einzige Metropole in dieser Region, einnehmen.Auch hier stellt sich die Frage wie die kommunale Selbstverwaltung Hamburgs als Mitglied in einem Flächenland aussehen muss, oder ob die Einheitsgemeinde Hamburg in dieser Form auch in einem Flächenland bestehen bleiben kann. Auch die Möglichkeit Hamburg zu einem Flächenland auszudehnen soll dabei nicht außer Acht gelassen werden.

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