Beschreibung
Das Verhältnis der Mitgliedstaaten zur EU erweist sich nach wie vor als das dringendste Problem der europäischen Integration. Der Kerngedanke der hier vorgestellten Überlegungen besteht darin, die Organe und Institutionen der supranationalen Hoheitsgewalt als Bestandteil der einzelstaatlichen Hoheitsgewalt aufzufassen. EU-Kommission, Rat, EuGH und EU-Parlament stellen hiernach keine Ebene einer "übergeordneten" Hoheitsgewalt dar, sondern erscheinen als Einrichtungen jedes einzelnen Staates - zur Beschreibung dessen könnte man von einem "Organ-Sharing" sprechen; ein solcher Begriff bezeichnet den Gedanken, dass die in der EU verbundenen Staaten diese Organe gemeinsam besitzen und nutzen. Im weiteren geht es sodann um die Frage, warum diese Auffassung gegenüber der herkömmlichen Ansicht eines "Mehrebenensystems" aus juristischer und aus staatstheoretischer Sicht vorzugswürdig erscheint. In ihren juristischen Konsequenzen mündet diese Lehre in jene Linie ein, welcher auch das Lissabon-Urteil des BVerfG gefolgt ist; sie liefert hierfür jedoch einen gänzlich anderen, wesentlich stärker belastbaren und insofern zukunftsweisenden Erklärungsansatz.
Autorenportrait
Stefan Haack, Prof. Dr. iur., ist seit 2009 Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.