Das Verbot kollektiven Verzichts auf die vertragszahnärztliche Zulassung als Verfassungsproblem

Schriften zum Gesundheitsrecht 21

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783428134380
Sprache: Deutsch
Umfang: 115 S.
Auflage: 1. Auflage 2010
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

§ 95b SGB V, der am 1. Januar 1993 in Kraft trat und seitdem unverändert gilt, verbietet den kollektiven Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung. An einen Verstoß knüpft diese Norm erhebliche Sanktionen: zum einen durch ein auf sechs Jahre befristetes Rückkehrverbot und zum anderen durch Beschränkungen der Vergütung von Leistungen, die ein Arzt nach seinem Verzicht sozialversicherten Patienten erbringt. Weil die Vorschrift bereits praktische Bedeutung erlangte, ihre Verfassungsmäßigkeit aber noch nicht abschließend geklärt ist, widmet sich die Untersuchung ausführlich den einschlägigen Verfassungsfragen. Nach einer Erörterung der Voraussetzungen für ein abgestimmtes Verfahren oder Verhalten von Vertragsärzten zeigt die Arbeit schwerwiegende verfassungsrechtliche Einwände gegen das Verbot kollektiven Verzichts, die Wiederzulassungssperre, die Vergütungsregelungen und die nachwirkenden negativen Rechtsfolgen auf.

Autorenportrait

Prof. Dr. Helge Sodan wurde 1959 geboren. Seine Habilitation erfolgte 1996 an der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 1997 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht an der Freien Universität Berlin. Seit 2006 ist er ferner Vorstandsvorsitzender und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR). Von 2000 bis 2007 war er Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.

Inhalt

Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Voraussetzungen des abgestimmten Verfahrens oder Verhaltens: Gegenwärtiges Meinungsspektrum - Analyse - Ergebnis zum Ersten Teil - Zweiter Teil: Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Wiederzulassungssperre in § 95b Abs. 2 SGB V: Gesetzgebungskompetenz des Bundes - Vereinbarkeit von § 95b Abs. 2 SGB V mit Grundrechten - Ergebnis zum Zweiten Teil - Dritter Teil: Zulässigkeit der Vergütungsregelungen: Gesetzgebungskompetenz des Bundes - Vereinbarkeit von § 95b Abs. 3 SGB V mit Grundrechten - Ergebnis zum Dritten Teil - Vierter Teil: Zulässigkeit von nachwirkenden negativen Rechtsfolgen: Gesetzgebungskompetenz des Bundes - Vereinbarkeit von § 95b Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB V mit Grundrechten - Ergebnis zum Vierten Teil - Fünfter Teil: Zusammenfassung in Leitsätzen - Literatur- und Sachwortverzeichnis