Beschreibung
Neben den originären Vermessungszuständigkeiten der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure wird in nahezu allen Landesvermessungsgesetzen auch "anderen" bzw. "sonstigen behördlichen Vermessungsstellen" die Wahrnehmung von Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens (zumeist von Liegenschaftsvermessungen) eingeräumt. Die Landesvermessungsgesetze machen das Bestehen der Vermessungskompetenz dieser "anderen" behördlichen, d. h. etwa gemeindlichen, Vermessungsstellen in sachlicher Hinsicht aber regelmäßig davon abhängig, daß mittels der Vermessungstätigkeit "eigene Aufgaben" erfüllt werden bzw. die Vermessungen zur Erfüllung eigener Aufgaben "erforderlich" sind. Von diesen Vermessungskompetenzen wird durch die "anderen behördlichen Vermessungsstellen" umfangreich Gebrauch gemacht. Damit treten sie regelmäßig in "Konkurrenz" zu den amtlichen Vermessungsbefugnissen insbesondere der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Helge Sodan geht u. a. den Fragen nach, was unter der "Erfüllung eigener Aufgaben" als sachlicher Voraussetzung von Liegenschaftsvermessungen (anderer) behördlicher Vermessungsstellen im Sinne der Landesvermessungsgesetze zu verstehen ist und ob behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben/Angelegenheiten Beurkundungen vornehmen dürfen.
Inhalt
Inhaltsübersicht: Erster Teil: Einleitung, Problemaufriß und Fragestellungen - Zweiter Teil: Begutachtung: A. Die landesrechtlichen Vermessungskompetenzen für "andere behördliche Vermessungsstellen" zur Erfüllung eigener Aufgaben: Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern - Zusammenfassender Überblick über die Regelungen - B. Zu Frage 1: Die sachliche Voraussetzung "zur Erfüllung eigener Aufgaben" für die Vermessungskompetenz (anderer) behördlicher Vermessungsstellen - Zusammenfassende Beantwortung der Frage 1 in Leitsätzen - C. Zu Frage 2: Begriff der "Beurkundung" - Beurkundungen im Vermessungswesen - Verbot der "Selbstbeurkundung" - Verhältnis zum Verbot der Beurkundung in eigenen Angelegenheiten für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure - Zusammenfassende Beantwortung der Frage 2 in Leitsätzen - D. Zu Frage 3: Kommunale Zusammenarbeit - Kommunale Zusammenarbeit zur Gewährleistung der personellen Voraussetzung für eine Vermessungsbefugnis kommunaler Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben - Zulässigkeit einer derartigen kommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich kommunaler Vermessungsstellen - Zusammenfassende Beantwortung der Frage 3 in Leitsätzen - Dritter Teil: Zusammenfassung der die gestellten Fragen beantwortenden Leitsätze: Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3 - Literaturverzeichnis