Beschreibung
Die Bedeutung des § 36 Abs. 1 S. 2 1. Hs. BauGB wurde bislang entsprechend der gesetzgeberischen Intention auf Fallgestaltungen der Konzentration beschränkt. Daniela Winkler untersucht die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf sog. parallele Genehmigungsverfahren. Durch eine detaillierte Auslegung des § 36 Abs. 1 S. 2 1. Hs. BauGB kommt sie zu dem Ergebnis, dass diese Vorschrift ein mehrfaches gemeindliches Einvernehmenserfordernis begründet, sofern der Inhalt der Parallelgenehmigung präjudizierend auf die Entscheidung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren wirkt. Die tatsächliche Relevanz der Norm zeigt sich bei der Übertragung des Ergebnisses auf das Referenzgebiet des Atomrechts. Die Anwendung des § 36 Abs. 1 S. 2 1. Hs. BauGB illustriert, dass ein mehrfaches gemeindliches Einvernehmen in Ausnahmefällen erforderlich ist - zu diesen zählt etwa die atomrechtliche Errichtungsgenehmigung nach § 7 AtG. Das Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG, welches auf Grund eines politischen Paradigmenwechsels in jüngerer Zeit verstärkte Aktualität erfahren hat, stellt dagegen keinen solchen Ausnahmefall dar.
Autorenportrait
InhaltsangabeInhaltsübersicht: 1. Einführung: Problematik - Aktualität - Gang und Ziel der Untersuchung - 2. Parallele Genehmigungsverfahren: Begriffsklärungen: Begriff der "Bindungswirkung". Abgrenzung zum Begriff der "Bestandskraft". "Bindungswirkung" und "Präklusionswirkung". Verschiedene Genehmigungserfordernisse. Genehmigungsparallelität und Genehmigungskonkurrenz - Verschiedene Genehmigungsarten: Anlagenbezogene Genehmigungen. Personal-/Sachgenehmigung - Gesetzliche Regelungsmodelle bei mehrfachem Genehmigungserfordernis: Konzentration. Parallele Genehmigungsverfahren. Reformpläne - Lösungsansätze zum Verhältnis paralleler Genehmigungen: Separationsmodell. Konkurrenzlösung. Ergebnis - Grundlage einer Bindungswirkung: Bindungswirkung aus Gestaltungswirkung / Feststellungswirkung / Tatbestandswirkung - Prüfungsumfang - Zwischenergebnis - 3. Grundlagen des gemeindlichen Einvernehmens: Das kommunale Einvernehmungsrecht nach § 36 BauGB: Einheitlichkeit des Baugenehmigungsverfahrens. Gemeindliche Planungshoheit. Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG). Bedeutung. Voraussetzungen - Auslegung des § 36 Abs. 1 S. 2 1. Hs. BauGB: Entstehungsgeschichte. Bestandsaufnahme. Verhältnis zu § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB. Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale - Zwischenergebnis - 4. Das gemeindliche Einvernehmen im Atomrecht: Das Beispiel der atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 AtG: Politischer und rechtlicher Hintergrund. Einvernehmenserfordernis. Erforderliche Genehmigung für Zwischenlager. UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens. Bestandsaufnahme. Genehmigungsart. Prüfung der Bindungswirkung im Einzelfall - Das Beispiel der atomrechtlichen Errichtungsgenehmigung gemäß § 7 AtG: Erforderliche Genehmigungen. Zuständige Genehmigungsbehörde. UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens. Bestandsaufnahme. Genehmigungsart. Prüfung der Bindungswirkung im Einzelfall - Zusammenfassung - Literatur- und Sachverzeichnis