Beschreibung
Das Insolvenzrecht ist erneut im Umbruch. Das ab 1. März 2012 geltende Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) führt zu deutlichen Veränderungen. Zum ersten Mal kann der Insolvenzplan auch in Eignerrechte der betroffenen Schuldnergesellschaften eingreifen. Die Stärkung der Eigenverwaltung und ein eigenständiges Schutzschirmverfahren runden dies ab. Hinzu kommt die Möglichkeit der Gläubiger, bei der Wahl des Insolvenzverwalters stärker mitzuwirken. Auch die 5. Auflage des Praxishandbuchs legt den Schwerpunkt auf die unternehmensrelevanten Instrumentarien der Insolvenzordnung, wie Insolvenzplan und Eigenverwaltung, die den Erhalt der Geschäftsbetriebe ermöglichen sollen. Auf schnelle und effiziente Weise erfährt der Praktiker, wie das geltende Recht anzuwenden ist. Anschaulich erläutern die Autoren die wirtschaftliche Bedeutung der insolvenzrechtlichen Regelungen, die Handlungsoptionen der Beteiligten und die Rahmenbedingungen. Dabei stehen die Erhaltung und Sanierung der insolventen Unternehmen im Vordergrund. Die große Zahl der Insolvenzen beschäftigt in erster Linie die Insolvenzverwalter. Aber auch Rechtsanwälte und Notare, die in der Regel nicht direkt am Insolvenzverfahren beteiligt sind, profitieren von Kenntnissen über das Verfahren. Jederzeit können Mandanten mittelbar oder unmittelbar von Insolvenzen betroffen sein. Der Mandant mit Ansprüchen gegen insolvente Dritte bedarf ebenso einer rechtlichen Beratung wie der insolvente Mandant selbst. Darüber hinaus spielt das Insolvenzrecht auch für Richter und Rechtspfleger eine wichtige Rolle: In viele richterliche Abwägungen, z.B. in Vergleichsvorschläge, muss der mögliche oder tatsächliche Insolvenzfall mit einbezogen werden. Das Praxishandbuch vermittelt somit allen Beteiligten einen kompakten und prägnanten Überblick über das Insolvenzrecht und eignet sich so ebenfalls für die Vorbereitung auf den Abschluss zum Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Autorenportrait
Braun/Riggert/Herzig
Leseprobe
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