Beschreibung
Die Funktionsweise der Eigentumsübertragung gehört zu den Grundentscheidungen einer Rechtsordnung. Die Rechte Deutschlands, Brasiliens und Portugals stehen in dieser Frage jeweils für einen eigenen Lösungstyp. Während das deutsche Recht dem Trennungs- und dem Abstraktionsprinzip sowie dem Traditions- oder Übergabeprinzip folgt, liegen dem brasilianischen Recht das Einheits- und das Traditionsprinzip zugrunde. Das portugiesische Recht kommt dagegen im Grundfall der Übereignung mit dem Einheitsprinzip aus; einen Publizitätsakt wie die Übergabe erfordert es nicht (Konsensprinzip). Neben diesen Prinzipien und dem Erwerb beweglicher und unbeweglicher Sachen vom Berechtigten und Nichtberechtigten finden die in den lusitanischen Rechten bedeutsamen Rechtsinstitute der Ersitzung und des Immobilien-Vorvertrags Beachtung. Marietta Pietrek plädiert abschließend für die Unterstützung der Kombination aus Übergabe, Trennung und Abstraktion in internationalen Harmonisierungsbestrebungen.
Autorenportrait
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Coimbra (Portugal); Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung; 2011-13 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2013 Forschungsaufenthalt in Rio de Janeiro; 2014 Promotion; seit 2014 Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin.