Beschreibung
Der Traktat "Nazir" des Talmud Yerushalmi widmet sich der Deutung und Erklärung der Vorschriften über einen "Geweihten" ("Nazir", "Nasiräer"), welche sich in Num 6,1-21 finden. Diese Vorschriften beinhalten die Abstinenz von Trauben sowie allem, was aus diesen hergestellt wird (insbesondere Wein), den Verzicht auf das Haarscheren und das Verbot der Verunreinigung an Toten. Ein "Naziräat" wird von einer Person meist für eine begrenzte Zeitperiode (mind. dreißig Tage) in Form eines Gelübdes auf sich genommen und endet mit dem Darbringen von "Ausweihungsopfern" im Tempel sowie dem Scheren der Haare. Neben der Erörterung der eigentlichen Verbote, die ein Nazir zu befolgen hat, beinhaltet der Traktat Vorschriften über die Sprachformeln, die zur Aufnahme des Naziräats geeignet sind, über das Verfahren im Falle einer eingetretenen "Verunreinigung", sowie die Gesetze, die beim Darbringen der abschließenden Opfer zu beachten sind. Obwohl die rabbinische Tradition das Aufnehmen des Naziräats nicht begrüßt, war dies eine in der Antike verbreitete Form der Askese.
Autorenportrait
Geboren 1939; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Frankfurt am Main; 1967 Promotion; 1969 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1972 Habilitation (Frankfurt am Main); 1975 o. Professor an der Universität zu Köln; Gastaufenthalte in Rom (Deutsches Historisches Institut) und in Berkeley, University of California (Institute of Medieval Canon Law); ab 1988 Professor für Bürgerliches Recht, Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität Regensburg; 1992-94 Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg; 1994-98 und 2003-05 Prorektor ebenda; seit 2008 Emeritus.