Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 115

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783112335987
Sprache: Deutsch
Umfang: 470 S.
Auflage: 1. Auflage 2020
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Format: PDF
DRM: Adobe DRM

Inhalt

Frontmatter -- Inhalt -- III. Gerichtliches Verfahren -- 1. Wann ist der ScheidungsSäger, der seine Klage auf § 1565 und § 1568 BGB. gestützt und ein obsiegendes Urteil aus § 1568 erlangt hat, dadurch beschwert, daß die Ehe nicht wegen Ehebruchs geschieden ist? -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 2. Aufwertungsgesetz. Zeitpunkt des Erwerbs der Forderung, wenn en Grundstücksverkauf zunächst wegen Formmangels nichtig war und erst später durch Auflassung und (Eintragung gültig geworden ist -- 3. Aufwertungsgesetz. Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Kaufgeldforderung maßgebend, wenn ein Grundstückskaufvertrag in der Weise zustande gekommen ist, daß ein vom Verkäufer gemachtes Angebot erst in einem späteren Zeitpunkt angenommen worden ist? -- II. Öffentliches Recht -- 4. Kann die vertragliche Einräumung des Rechts zur Aufführung eines Theaterstückes als Pachtvertrag im Sinne des preußischen Stempelsteuergesetzes angesehen werden? -- 5. Preußisches Stempelsteuergesetz. Vollmachtserteilung in einer Urkunde, die über einen Dienstvertrag errichtet wird -- III. Gerichtliches Verfahren -- 6. Berufungsverfahren. Einzahlung der Prozeßgebühr bei nachträglicher Einschränkung des Berufungsanttags -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 7. Verjährung des Pflichtteilsanspruchs. Wird sie durch eine Klage aus Auskunftserteilung unterbrochen? Einfluß der Meinung des Pflichtteilsberechtigten, daß die ihn beeinträchtigende Verfügung ungültig sei -- 8. Gestohlene Sachen, die der gutgläubige Erwerber weiterveräußert hat. Klage des ursprünglichen Eigentümers auf Ersatzherausgabe des Erlöses oder Herausgabe der Bereicherung -- 9. Formwidrig abgeschlossener Grundstücksverkauf. Pflicht des Verkäufers zur Herbeiführung der behördlichen Genehmigung? Einrede der allgemeinen Arglist. Zurückbehaltungsrecht wegen Verwendungen und Kaufpreiszahlungen auf das Grundstück -- II. Öffentliches Recht -- 10. Was versteht $ 20 deS Reichsmietengesetzes unter einer vom Vermieter oder Mieter übernommenen, ihm nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht obliegenden Verpflichtung -- 11. Rechtsstreit wegen Beschädigung an einer Wasserstraße (Kanal), die nach dem Vertrag vom 21. Juli 1921 auf das Reich übergegangen ist. Zulässigkeit des Rechtswegs. Aktiv- und Passivlegitimation für Schadensersatzansprüche. Polizeiliche Anhaltung eines Kahns für Anspruch wegen Beschädigung des Kanals -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 12. Pflichten des einer armen Partei beigeordneten Anwalts bei drohendem Fristablauf. Tätigwerden ohne unmittelbaren Auftrag der Partei -- 13. Seeversicherung. Äußeres Ereignis im Sinne von § 58 Abs. 2 der Allg. Deutschen Seeversich.-Bedingungen von 1919. Seeuntüchtigkeit des versicherten Schiffes; nicht vermeidbarer Konstruktionsfehler -- III. Gerichtliches Verfahren -- 14. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumung auf das Verschulden einer Person zurückzuführen ist, der die Partei die Führung des Verkehrs mit dem Prozeßbevollmächtigten übertragen hatte. Macht es einen Unterschied, ob diese Person ein Anwalt ist oder nicht? -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 15. Verleger eines Schriftwerks, das üble Nachreden enthält. Unterlassungsanspruch. Wahrnehmung berechtigter Interessen. Guter Glaube -- III. Gerichtliches Verfahren -- 16. Kann der Ehegatte, gegen den auf Aushebung der ehelichen Gemeinschaft erkannt ist, Berufung einlegen, um die Scheidung aus beiderseitigem Verschulden herbeizuführen -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 17. Verträge, die vor dem Währungsverfall auf lange Dauer geschlossen waren; Bedeutung eines Abkommens, das in der Zeit des Währungsverfalls über die Festsetzung des Entgelts nach den Preisen von 01 und Roggen getroffen worden ist; Einfluß der Wiederbefestigung der Währung -- 18. Seeversicherung. Beschlagnahme versicherter Sendungen infolge von Einfuhrverboten überseeisc

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